01/2011
Offener Brief an Bürgermeister Dieter Blume

Parkplatzsituation an der Hauptstraße in Petershagen

Von Ulrike Busse-Vogel (Inhaberin der Ösper-Apotheke)

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

in der o.g. Angelegenheit besteht aufgrund der aktuellen Entwicklung dringender Handlungsbedarf. Ich bitte um Prüfung meiner Argumente zu der geschilderten Situation. Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen jeder Zeit zur Verfügung.

Ausgangslage
Der Ausbau der Hauptstraße im Rahmen der Schulwegsicherung hat die Parksituation völlig verändert. Vor dem Ausbau konnten Kunden und Besucher alle Geschäfte direkt mit dem Auto erreichen. Das war von der Einkaufssituation gegenüber der Stadt Minden ein gravierender Vorteil. Durch die Veränderung ist ein erheblicher Nachteil entstanden. Bei dem Ausbau sind Parkbuchten eingerichtet worden. Durch die verbaute Begrenzung der Buchten kann die maximale Stellfläche für Fahrzeuge nicht optimal genutzt werden und wird auch nicht genutzt. Ferner geht ein weiterer Teil (fast 50 Prozent) der Parkfläche für den Geschäftsbetrieb dadurch verloren, dass er durch Dauerparker blockiert wird. Weiterhin werden die oben genannten Stellflächen von April bis November eines Jahres durch die Nutzung der Eisdiele für Gästeplätze reduziert.

Beurteilung
Durch diese Fakten ist offensichtlich geworden, dass Kunden fernbleiben und als Folge der Umsatz erkennbar einbricht. Das ist auch durch die Aussagen der einzelnen Geschäftsleute belegt. Der häufig zitierte Kaufkraftabfluss kommt voll zum Zuge. Weder der Stadt Petershagen noch den ansässigen Geschäftsbetreibern ist mit „schönen Bäumen und Bepflanzungen und sonstigen Hindernissen“ gedient, wenn der dringend erhoffte benötigte Handel verloren geht.

Beanstandungen
Im Rahmen der Planung wurde den Bürgern versprochen, (Herr Behrmann) „… dass keine Parkflächen verloren gehen…“. Sie sind ja wesentlicher Bestandteil eines qualitativen Vertriebs von Waren, besonders im Hinblick auf Personen, denen das Tragen von Lasten (ältere Personen, Personen mit Behinderungen…) schwer fällt. Hier wurde offensichtlich die notwendige objektive Abwägung zwischen dem Kundenverhalten (bequem, schnell, sicher, kurze Wege…) und großzügige Dimensionierung der Fußwege (z.B. für Behinderte, Rollstuhlfahrer) außer Acht gelassen. Auch wenn eine bestimmte Vorschrift von festgesetzten Maßen ausgeht, ist ein Ermessen hinsichtlich der Breite eines Gehweges bestimmt durchsetzbar. Bei allem Respekt vor behinderten Menschen, so viele Rollstuhlfahrer, die sich gleichzeitig auf den Fußwegen begegnen können, gibt es nicht.

Vorschläge zur Optimierung

  • 1. Die Stellplätze vor dem Gymnasium müssen komplett der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden.
  • 2. Diese Parkmöglichkeit ist durch entsprechende Beschilderung gut sichtbar zu machen.
  • 3. Die Parkdauer auf den Stellplätzen der Hauptstraße soll auf einen Zeitraum
    (1/2 bis 1 Stunde) begrenzt werden.
  • 4. Eine Überwachungsmöglichkeit durch die Stadtverwaltung wäre angebracht und hätte für mehrere Interessenten Vorteile.
  • 5. Ohne wesentlichen Aufwand könnten Stellmöglichkeiten neben der Turnhalle der Grundschule eingerichtet werden.

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