Donnerstag, 12. Dezember 2024

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Wahlbenachrichtigungen werden zugestellt

Petershagen. Den Wahlberechtigten der Stadt Petershagen werden ab Montag, 10. August 2020, die Wahlbenachrichtigungsbriefe für die Kommunalwahl, am Sonntag, 13. September 2020 und die eventuelle Bürgermeister-/Landratsstichwahl am Sonntag, 27. September 2020, zugestellt. Der Wahlbenachrichtigungsbrief gibt u.a. Auskunft darüber, in welchem Wählerverzeichnis der Stadt Petershagen der Wahlberechtigte eingetragen ist und in welchem Wahlraum die Wahl ausgeübt werden kann.

Für diese Wahl ist die Stadt Petershagen in 35 Stimmbezirke eingeteilt. Mit Ausnahme der Ortschaften Petershagen, Lahde, Heimsen, Frille und Friedewalde bildet jede Ortschaft für sich einen gesonderten Stimmbezirk; die Ortschaften Lahde, Heimsen, Friedewalde und Frille sind in zwei, die Ortschaft Petershagen ist in drei Stimmbezirke eingeteilt. Auf Grund der bestehenden Corona-Pandemie hat es Änderungen bei den Wahllokalen gegeben. Die Wahlberechtigten finden die Adresse ihres Wahllokals auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief.

Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren mit deutscher oder EU-Staatsbürgerschaft, die ihren Hauptwohnsitz in Petershagen haben. In Petershagen gibt es rund 21.300 Wahlberechtigte. Das Wählerverzeichnis der Stadt Petershagen wird vom 24. bis 28. August 2020 im Verwaltungsgebäude Lahde (Zimmer 16) während der Dienststunden für die Wahlberechtigten zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Alle Personen, die meinen, wahlberechtigt zu sein, jedoch bis zum 23. August 2020 keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten haben, können innerhalb der vorgenannten Auslegungsfrist Einspruch gegen die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses einlegen. Der Einspruch ist bei der Stadtverwaltung Petershagen, Verwaltungsgebäude Lahde, Zimmer 16, Bahnhofstraße 63, 32469 Petershagen, zu erheben.

Falls Briefwahl gewünscht wird, bitte die Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes (Wahlscheinantrag) entsprechend ausfüllen, in einen Umschlag stecken, diesen ausreichend frankieren und an die o.a. Adresse schicken. Eine telefonische Beantragung von Briefwahlunterlagen ist nicht möglich.

Der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines (Briefwahl) kann auch online gestellt werden. Hierzu stellt die Stadt Petershagen im Internet unter www.petershagen.de ”Kommunalwahlen 2020” einen Wahlscheinantrag bereit, der am Bildschirm ausgefüllt und dann online abgesendet werden kann. Eine persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen im Verwaltungsgebäude Lahde ist ebenfalls möglich, sollte jedoch auf Grund der bestehenden Corona-Pandemie nur in besonderen Fällen in Anspruch genommen werden. Der Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen wird umgehend ausgestellt und zugeschickt. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag bis 16 Uhr beim Wahlamt eingehen.

Das Wahlbüro der Stadt Petershagen ist zu den allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung erreichbar und befindet sich im 1. OG des Verwaltungsgebäudes Lahde.

Sollten sie Fragen zur Wahl haben, hilft ihnen das Wahlbüro der Stadt Petershagen (Tel. 05702 822-240 oder 246) gerne weiter.

 

Text und Foto: Stadt Petershagen

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