Kreis Minden-Lübbecke (pa). Falsch befüllte Biotonnen werden ab Montag, 22. September, von den Müllwerkern stehen gelassen. Dann beginnen die bundesweiten Tonnenkontrollen.
Seit Mai 2025 gelten bundesweit verschärfte gesetzliche Anforderungen an die Reinheit von Bioabfällen. Die Bioabfallverordnung setzt strengere Grenzwerte für Fremdstoffe wie Plastik, Glas oder Metall fest – eine Entwicklung, die sowohl kommunale Entsorger als auch Privathaushalte betrifft. Vor diesem Hintergrund startet die KAVG im Schulterschluss mit den Städten und Gemeinden des Kreises Minden-Lübbecke ab dem 22. September eine Kontrollaktion. Falsch befüllte Biotonnen werden von den Müllwerkern stehen gelassen.
Ziel dieser zweiten bundesweiten Kontrollaktion der Mitglieder von wirfuerbio e. V. ist es, Bürger für die saubere Trennung von Bioabfällen zu sensibilisieren und die Einhaltung der neuen Vorschriften zu unterstützen. Das Motto: „Dein Biomüll ist wichtig für’s Klima.“
Die KAVG beteiligt sich an der Aktion, denn die Einhaltung der neuen Fremdstoffgrenzwerte ist nicht nur gesetzlich gefordert, sondern auch essenziell für die Herstellung von hochwertigem Kompost. „Die neuen Regelungen bringen die Bedeutung einer sauberen Biotonne auf den Punkt. Nur wenn wir Störstoffe vermeiden, können wir Bioabfälle effizient verwerten und hochwertige Komposterde für die Landwirtschaft gewinnen“, erklärt Henning Schreiber, Geschäftsführer der KAVG.
Wie bereits 2023 werden auch im diesjährigen Aktionszeitraum Biotonnen kontrolliert und bei gravierender Fehlbefüllung stehen gelassen. Abfallberater sowie Müllwerker vor Ort klären auf. Gelbe und rote Tonnenanhänger geben Rückmeldung zur Befüllung: Eine gelbe Karte erhält zum Beispiel jemand, der seinen Bioabfall in „kompostierbaren“ Folienbeuteln in der Biotonne entsorgt hat, da diese im Kreis Minden-Lübbecke nicht für die Biotonne zugelassen sind. „Wer seine Tonne zum Beispiel mit Plastiktüten oder anderen Störstoffen falsch befüllt, erhält einen roten Tonnenanhänger und muss mit einer ungeleerten Tonne sowie einer kostenpflichtigen Entsorgung als Restmüll rechnen“, erklärt Jens Fricke, Leiter Abfallwirtschaft und Straßenreinigung bei den Städtischen Betrieben (SBM).
Die Bioabfallverwertung ist ein zentrales Element der kommunalen Kreislaufwirtschaft: Aus Küchen- und Gartenabfällen wird durch Vergärung erst Biogas, dann Strom. Die übrigbleibenden Gärreste werden zu nährstoffreichem Kompost verarbeitet – ganz ohne chemische Zusätze. Doch: „Plastik und sogenannte kompostierbare Plastiktüten gehören nicht in die Biotonne. Sie gefährden die Kompostqualität und damit unsere Umwelt“, warnt Wilfried Buhre, Abteilungsleiter Biologische Abfallbehandlung bei der KAVG. „Papiertüten sind hier die richtige Alternative.“