Mittwoch, 10. Dezember 2025

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Nach OVG-Entscheidung: Axel Knoerig erklärt Folgen für Windkraftplanung in Kirchdorf

Nach dem Urteil des OVG Lüneburg, das den Flächennutzungsplan Windenergie der Samtgemeinde Kirchdorf für unwirksam erklärt hat, bezieht Bundestagsabgeordneter Axel Knoerig Stellung. Er erklärt, warum Kommunen seit Jahren mit komplexen Anforderungen kämpfen – und welche Sicherungen für die Windkraftplanung jetzt noch greifen.
Nach dem Vorbild des im Bau befindlichen Bürgerwindparks in Wagenfeld möchte die KWP östlich von Holzhausen einen weiteren Windpark errichten. Foto: ddm
Nach dem Vorbild des im Bau befindlichen Bürgerwindparks in Wagenfeld möchte die KWP östlich von Holzhausen einen weiteren Windpark errichten. Foto: ddm

Kirchdorf (ddm). In unserer letzten Ausgabe haben wir über die Planungen der Kirchdorfer Windenergie Projektentwicklungsgesellschaft (KWP) zur Errichtung eines Bürgerwindparks östlich der Ortschaft Holzhausen und das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg berichtet, das den Flächennutzungsplan Windenergie der Samtgemeinde Kirchdorf von 2024 für unwirksam erklärt hat. Angesichts verschiedener Fragen, die daraufhin in der Redaktion eingegangen sind, haben wir den Kirchdorfer Bundestagsabgeordneten Axel Knoerig, der in seinen Funktionen als Mitglied des Samtgemeinderates Kirchdorf und des Kreistages persönlich an der Beschlussfassung zu den besagten Flächennutzungsplan beteiligt war, um eine Stellungnahme zum OVG-Urteil gebeten.

So äußert sich Axel Knoerig: Es ist bedauerlich, aber auch nicht sonderlich überraschend, dass von Seiten des OVG Gründe gefunden wurden, warum die Ausschlusswirkung des FNP der Samtgemeinde Kirchdorf aufgehoben wurde. In den letzten Jahrzehnten ist das in unzähligen Fällen in vielen Städten, Gemeinden und Samtgemeinden so erfolgt. Bitter ist dabei, dass in die jeweiligen Planungen viel Arbeit durch die Verwaltungen und vor allem auch die Räte gesteckt wurde, damit die hochkomplexen Anforderungen an solche Planungsprozesse beachtet werden. Man muss sagen, das ist kaum einer Stadt, Gemeinde oder Samtgemeinde gelungen, obwohl sie die einzigen sind, die wissen, wie man eine ausgewogene Entwicklung der Windkraft in ihrem Gebiet erreichen kann. Und dass der Ausbau der erneuerbaren Energien notwendig ist, braucht keiner Diskussion, aber wo dies geschieht, müssen die Verantwortlichen vor Ort entscheiden können und nicht nur diejenigen, die von dem Ausbau einen finanziellen Vorteil haben. Leider zeigt diese Entscheidung erneut auf, dass es für die gemeindliche Ebene rechtlich sehr schwierig ist, die Windkraft effektiv zu steuern. Allerdings kommt uns jetzt zugute, dass wir in den Städten, Gemeinden und Samtgemeinden trotz dieser Schwierigkeiten immer lösungsorientiert gearbeitet haben und versucht haben, dort, wo wir Entwicklungen für vernünftig hielten, diese auch zu befördern. Wenngleich wir einige Entwicklungen von Windkraftanlagen, deren Standorte wir für die örtliche Gemeinschaft als nicht verträglich angesehen haben, auch nicht verhindern konnten. Letztlich sind wir im Landkreis nun aber in der Situation, dass durch eine Entscheidung des Kreistages aus dem Dezember 2024 nur in den Flächen gebaut werden kann, die wir über den Flächennutzungsplan in den jeweiligen Städten, Gemeinden und Samtgemeinden ausgewiesen haben. Wir haben quasi seit Dezember 2024 mit einer doppelten Sicherung unserer Planungsziele gearbeitet. Die erste Sicherung unserer Planungen über den Flächennutzungsplan ist nun leider in der Samtgemeinde Kirchdorf, wie auch schon bei vielen anderen, unwirksam. Die zweite Sicherung über den Beschluss des Landkreises ist aber noch vorhanden und damit kann derzeit nur dort etwas entwickelt werden, was von Seiten der Samtgemeinden und der Mitgliedsgemeinden gewünscht wird. Und das ist eine gute Nachricht für alle, wenngleich wir uns natürlich gewünscht hätten, weiter mit zwei Sicherungen dazustehen.“

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