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Windrad bei Uchte sorgt weiter für Diskussionen: Update zum Standort Kuppendorf

Das 175 Meter große Windrad in Kuppendorf zählt zu den größten Anlagen Deutschlands. Während ein weiterer Antrag beim Kreis Diepholz geprüft wird, sind zwei Klagen vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg anhängig.
Das Windrad in Kuppendorf. Foto: ddm
Das Windrad in Kuppendorf. Foto: ddm

Kuppendorf (ddm). Wer aus Petershagen kommend auf der B 61 in Richtung Norden unterwegs ist, dem fällt schon vor Uchte das einzeln stehende Windrad in Kuppendorf besonders ins Auge. Mit einer Nabenhöhe von 139,76 Metern, einem Rotordurchmesser von 175 Metern gehört dieses Windrad vom Typ Enercon E-175 EP5 zu den derzeit größten Anlagen in der Bundesrepublik. Dazu liegt der Standort nicht etwa auf dem benachbarten Geländerücken, sondern in einer topographischen Senke, dazu in einem engen Korridor zwischen einem Landschaftsschutzgebiet und einem Vogelschutzgebiet unweit des Naherholungsgebietes Kuppendorfer Heide. Über Geschehnisse rund um die Ausweisung der Fläche und die Errichtung dieser Anlage in Kuppendorf hat der Petershäger Anzeiger schon mehrfach berichtet. Hier ein kurzes Update.

Im Frühjahr 2025 hatte der Landrat des Kreises Diepholz auf unsere Anfrage mitgeteilt, dass für das Flurstück 18 am Standort Kuppendorf im April 2024 ein Antrag auf Errichtung und Betrieb einer weiteren Anlage des gleichen Typs Enercon E-175 EP5 gestellt worden war (siehe Karte). Der Petershäger Anzeiger hat jetzt um Information zum Bearbeitungsstand des betreffenden Antrags gebeten. Dazu hat die Kreisverwaltung mitgeteilt, dass die Bearbeitung des Vorhabens weiterhin läuft und darauf hingewiesen, dass zu den Details des laufenden Genehmigungsverfahrens keine weiteren Auskünfte erteilt werden.

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Vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) sind zwei Klagen anhängig, die sich gegen die behördlichen Bescheide zur Errichtung und den Betrieb der Windkraftanlagen in Kuppendorf richten. Hintergrund ist unter anderem, dass eine unweit der Windkraftanlage gelegene Start- und Landebahn für Ultraleichtflugzeuge bei den Planungen der Samtgemeinde Kirchdorf zur Ausweisung von Flächen für Windenergieanlagen nicht berücksichtigt worden ist. Auf Nachfrage des Petershäger Anzeiger Ende Januar hat das Oberverwaltungsgericht mitgeteilt, dass ein Termin für die mündliche Verhandlung jedoch noch nicht festgelegt worden sei.

Bei einem Interview haben wir den Kirchdorfer Bundestagsabgeordneten Axel Knoerig (CDU) auch gefragt, wie er die Situation am Windkraft-Standort Kuppendorf aus heutiger Sicht bewertet. Als Mitglied im Samtgemeinderat Kirchdorf hatte Knoerig auch persönlich für die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplans gestimmt, durch die der Bereich in Kuppendorf für den Bau von vier Windkraftanlagen freigegeben worden war.
In dem Gespräch erinnerte der Bundestagsabgeordnete zunächst an die Vorgabe für den Kreis, zur Erreichung der regionalen Teilflächenziele des Landes Niedersachsen 2,2 Prozent der Landkreisfläche als Windenergiegebiete bis 2032 auszuweisen. Die ursprüngliche Intention des Samtgemeinderates sei gewesen, Flächen auszuweisen, auf denen mindestens 4-5 Anlagen massiert an einem Standort errichtet werden könnten. Das habe man auch an die örtlichen Gemeinderäte vermittelt. Eine einzelne Anlage in der Größe wie jetzt in Kuppendorf sei von Politik und Verwaltung nie angedacht gewesen.