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Zwischen Zaunstreit und Fischattacke: Jutta Grabert beendet ihre Arbeit als Schiedsfrau

Fünf Jahre lang hat Jutta Grabert als Schiedsperson in Petershagen Nachbarschaftsstreitigkeiten geschlichtet und Konflikte außergerichtlich gelöst. Im Gespräch mit unserer Redaktion blickt die 63-Jährige auf bewegende, spannende und manchmal skurrile Fälle zurück.
Jutta Grabert war fünf Jahre Schiedsperson. Foto: Jessica Höffner
Jutta Grabert war fünf Jahre Schiedsperson. Foto: Jessica Höffner

Von Jessica Höffner

Petershagen. Fünf Jahre war Jutta Grabert als Schiedsperson tätig. Jetzt möchte die 63-Jährige ihr Amt niederlegen. Über die Aufgaben einer Schiedsperson, warum sie sich für dieses Amt entschied und ihre Erfahrungen hat sie mit unserer Redaktion gesprochen.

„Ich habe mich schon immer dafür interessiert und damals auch überlegt, Schöffin am Gericht zu werden“, blickt Jutta Grabert zurück. Als vor mehr als fünf Jahren eine Schiedsperson für den Bezirk IV, zu dem die Ortschaften Buchholz, Eldagsen, Großenheerse, Hävern, Ovenstädt und Petershagen gehören, gesucht wurde, nahm Jutta Grabert schließlich das Amt an.
Fünf Jahre hat Jutta Grabert geschlichtet. Zumeist beim Klassiker, dem Nachbarschaftsstreit. „Oft ging es um Streitigkeiten am Zaun. Dem einen war die Hecke des Nachbarn zu weit ins Grundstück gewachsen, der andere warf Fische in den Teich des Nachbarn. Das war schon wirklich ein skurriler Fall“, erzählt Jutta Grabert. Wenn die 63-Jährige als Schiedsperson aktiv wurde, hatten sich die Fronten der streitenden Parteien längst verhärtet. „Das ist keine einfache Aufgabe“, weiß die Ovenstädterin. Ihre Aufgabe: schlichten, so gut es geht. Damit der Streit nicht noch dramatischer wird und am Ende möglicherweise bei den ohnehin schon überlasteten Gerichten landet. Genau das nämlich ist das Ziel des Schiedsamtswesens, das sozusagen als Vorstufe des Gerichts fungiert.

Um die zehn „Fälle“ landeten Jahr für Jahr bei Jutta Grabert. Neben dem Klassiker „Zaunstreit“ auch Ärger, wenn der Nachbar in den Augen des „Klägers“ mal wieder sein Auto falsch parkte. „Eigentlich Kleinigkeiten. Aber deutlich wurde in den fünf Jahren auch, dass die Menschen oftmals nicht mehr in der Lage sind, vernünftig miteinander zu reden und Dinge zu klären“, sagt die Schiedsfrau. Viele Fälle seien ihr nah gegangen. Ein Grund, warum sie ihr Amt jetzt niederlegt. „Ich blicke dennoch auf eine Zeit zurück, die sehr interessant und spannend zugleich war. Und bei allen Streitigkeiten habe ich auch viele sehr nette Menschen kennengelernt“, sagt die 63-Jährige.

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In diesen Bezirken werden Schiedspersonen gesucht – diese Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

Schiedsamtsbezirk IV (Buchholz, Eldagsen, Großenheerse, Hävern, Ovenstädt, Petershagen)
Schiedsamtsbezirk V (Friedewalde, Meßlingen, Maaslingen, Südfelde)

Die Voraussetzungen im Überblick: – die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihrer Fähigkeit für das Amt geeignet sein; – Schiedsperson kann nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt; und/oder unter Betreuung steht; – Personen unter 25 Jahren; Personen, die ihren Wohnsitz nicht im Schiedsamtsbezirk haben; älter als 75 Jahre ist

Weitere Informationen gibt es bei der Stadt Petershagen. Ansprechpartner: Daniel Helmerking, 05702 – 822 240; wahlamt@petershagen.de.

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