Freitag, 26. Juli 2024

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Wahlbenachrichtigungen werden zugestellt

Den Wahlberechtigten der Stadt Petershagen werden in den nächsten Tagen die Wahlbenachrichtigungen für die Wahl zum Europäischen Parlament zugestellt, die am Sonntag, dem 26. Mai 2019, stattfindet.

Für diese Wahl ist die Stadt Petershagen erneut in 32 Stimmbezirke eingeteilt. Mit Ausnahme der Ortschaften Petershagen und Lahde bildet jede Ortschaft einen gesonderten Stimmbezirk; die Ortschaft Lahde ist in zwei, die Ortschaft Petershagen in drei Stimmbezirke eingeteilt. Für die Besetzung der 32 Wahllokale und 3 Briefwahlvorstände werden am Wahltag rund 280 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer im Einsatz sein.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die bis zum 26. Mai 2001 geboren sind, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich gewöhnlich aufhalten und die übrigen Voraussetzungen zur Ausübung des Wahlrechtes erfüllen. Auch Deutsche im Ausland und im Stadtgebiet mit Hauptwohnung gemeldete Unionsbürger können unter bestimmten Voraussetzungen und nach Antragstellung an der Wahl teilnehmen. Nähere Auskünfte hierzu erteilt das Wahlbüro. Der Wahlbenachrichtigungsbrief gibt u.a. Auskunft darüber, in welchem Wählerverzeichnis der Stadt Petershagen der Wahlberechtigte eingetragen ist und in welchem Wahlraum die Wahl ausgeübt werden kann. Wahlberechtigt sind etwa 21.000 Bürger der Stadt Petershagen.

Das Wählerverzeichnis der Stadt Petershagen wird vom 06. Mai bis 10. Mai 2019 im Verwaltungsgebäude Lahde (Zimmer 19) während der allgemeinen Öffnungszeiten für die Wahlberechtigten zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Alle Personen, die meinen, wahlberechtigt zu sein, jedoch bis zum 05. Mai 2019 keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten haben, können innerhalb der vorgenannten Auslegungsfrist Einspruch gegen die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses einlegen. Der Einspruch ist bei der Stadtverwaltung Petershagen, Verwaltungsgebäude Lahde, Zimmer 19, Bahnhofstraße 63, 32469 Petershagen, zu erheben.

Falls Briefwahl gewünscht wird, bitte die Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes (Wahlscheinantrag) entsprechend ausfüllen, den Antrag in einen Umschlag stecken, diesen ausreichend frankieren und an die o.a. Adresse schicken oder persönlich abgeben. Eine telefonische Beantragung von Briefwahlunterlagen ist nicht möglich.

Der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines (Briefwahl) kann auch elektronisch gestellt werden. Hierzu stellt die Stadt Petershagen auf ihrer Internetseite www.petershagen.de (Startseite/Europawahl/Bürgerserviceportal Briefwahl) einen Wahlscheinantrag bereit, der am Bildschirm ausgefüllt und dann direkt abgesendet werden kann. Der Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen wird dann umgehend ausgestellt und zugeschickt. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr beim Wahlamt eingehen.

Das Wahlbüro der Stadt Petershagen ist zu den allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung erreichbar und befindet sich in den Zimmern 16 und 19 im 1. OG des Verwaltungsgebäudes Lahde.
Sollten Sie Fragen zur Wahl haben, helfen Ihnen die Mitarbeiter des Wahlbüros (Tel. 05702 822-240, -245 oder -246) gerne weiter.

Text: Stadt Petershagen, Symbolfoto: Krischi Meier

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