Anzeige

Anzeige

Katzenelend im Landkreis Nienburg: Tierschützer fordern Kastrationspflicht

Freilebende und ungeimpfte Katzenpopulationen nehmen im Landkreis Nienburg zu. Tierschützer sehen in einer verpflichtenden Kastration und Kennzeichnung einen wichtigen Schritt zur Eindämmung. Das sagt der Landkreis dazu.
Tierschützer fordern eine Kastrationspflicht. Foto: privat
Tierschützer fordern eine Kastrationspflicht. Foto: privat

Landkreis Nienburg (jh). Im Landkreis Nienburg wächst die Sorge über die zunehmende Zahl freilebender und unkontrolliert vermehrter Hauskatzen. Immer wieder werden laut Tierschützern Kitten sowie kranke oder verletzte Tiere gemeldet.
Besonders in einzelnen Orten wie Anemolter berichten Engagierte von großen Katzenpopulationen. Viele Tiere seien scheu, verwildert und häufig krank, wodurch eine Versorgung oder Vermittlung über das Tierheim erschwert werde. Auch das Einfangen erfolge oft nur mithilfe von Lebendfallen.

Nach Angaben aus dem Tierschutz treten in größeren, unkastrierten Katzenbeständen vermehrt Infektionskrankheiten auf. „Dazu zählen unter anderem Katzenschnupfen, Parvovirose und Leukose. Diese Krankheiten können sich innerhalb der Population schnell ausbreiten und stellen auch für ungeimpfte Hauskatzen eine Gefahr dar – selbst für Tiere, die ausschließlich in Wohnungen gehalten werden, da Erreger etwa über Schuhe eingeschleppt werden können“, erklärt die engagierte Tierschützerin Christina Braun aus Nendorf.
Im Mittelpunkt der Diskussion steht die Forderung nach einer verpflichtenden Kastration und Kennzeichnung von Katzen. Eine solche Regelung könnte laut Befürwortern dazu beitragen, das Katzenelend zu reduzieren und das Einfangen und Zuordnen von Tieren zu erleichtern.
Rechtlich ist die Einführung einer Kastrationspflicht für freilaufende Katzen in Deutschland über § 13b Tierschutzgesetz grundsätzlich möglich. Demnach können Bundesländer durch Verordnung bestimmte Gebiete festlegen und Maßnahmen zur Reduzierung freilebender Katzenbestände anordnen.

Anzeige

In Niedersachsen wurde die Zuständigkeit jedoch an die Kommunen weitergegeben. „Im Landkreis Nienburg/Weser hat bislang lediglich die Samtgemeinde Steimbke eine entsprechende Kastrationsverordnung erlassen, die für die Mitgliedsgemeinden Linsburg, Stöckse, Rodewald und Steimbke gilt“, teilt Cord Steinbrecher aus der Pressestelle des Landkreises Nienburg/Weser auf Anfrage unserer Redaktion mit.
Nach Angaben der zuständigen Stellen ist aktuell keine weitere kommunale Verordnung im Landkreis in Planung, da die Zuständigkeit bei den Gemeinden liegt. Gleichzeitig wird auf einen geplanten landesweiten Entwurf einer Katzenkastrationsverordnung in Niedersachsen verwiesen, der noch in diesem Jahr beschlossen werden soll.
Tierschützer berichten dennoch von Schwierigkeiten bei der Umsetzung konkreter Maßnahmen. Insbesondere bei gemeldeten Katzenpopulationen mit kranken Tieren fehle es teilweise an schneller Unterstützung durch zuständige Stellen.
Aktuell sorgt ein Fall auf der Mülldeponie in Leese für Diskussionen. Dort sollen seit längerer Zeit verwilderte Katzen leben, darunter auch kranke Tiere.

Anzeige

Anzeige