Mittwoch, 17. September 2025

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Neues zum Thema Bootsstege am Stauwehr

Das Kreisumweltamt teilt mit, warum die Übernahme eines Bootssteges oberhalb des Stauwehres versagt wurde.
In Sachen des Bootssteges gibt es weiter keine Klarheit. Foto: ddm
In Sachen des Bootssteges gibt es weiter keine Klarheit. Foto: ddm

Petershagen (ddm). Nach zwei vergeblichen Anfragen des Petershäger Anzeigers an die Kreisverwaltung liegt uns jetzt eine Begründung vor, warum die Leitung des Kreisumweltamtes dem Antragsteller Frank Heitmann die Übernahme eines Bootssteges oberhalb des Stauwehres versagt hatte. Der Reihe nach:

Der Beitrag in unserer letzten Ausgabe über die Kontroverse rund um einen Bootssteg am Stauwehr hat für viel Aufmerksamkeit und in der Folge für eine Unterschriftenaktion aus der Bürgerschaft der Stadt Petershagen gesorgt. In dem Beitrag ging es um die Frage, was den Bootssteg, den Frank Heitmann übernehmen wollte, von zwei benachbarten Bootsstegen unterscheidet, gegen deren Übernahme durch neue Nutzer das Umweltamt des Kreises Minden-Lübbecke Ende letzten Jahres keinerlei Einwände hatte.

Die Antwort aus dem Kreishaus auf unseren Bericht kam danach in doppelter Form – allerdings erst knapp zwei Wochen nach unserer Bootssteg-Anfrage an die Kreisverwaltung, nämlich, nachdem unsere Juli/August-Ausgabe mit dem betreffenden Artikel erschienen war. Zum einen verwies die Pressestelle auf das laufende Landschaftsplan-Verfahren, zum anderen kritisierte Landrat Ali Doğan persönlich den Bericht im Petershäger Anzeiger als „sachlich falsch“, allerdings ohne jegliche Begründung dafür zu nennen.

Ende Juli folgte daraufhin eine Gesprächsrunde mit dem Landrat und dem Dezernenten Matthäus Schmidt. Dabei wurde verabredet, eine erneute Presseanfrage zum Bootssteg direkt an den Landrat zu richten. Und so haben wir am folgenden Tag bei Landrat Ali Doğan persönlich nachgefragt, was die beiden Bootsstege mit der Übernahme-Genehmigung von dem Bootssteg unterscheidet, den Frank Heitmann übernehmen wollte. Dazu erhielten wir einige Tage später auch ein Schreiben aus der Pressestelle der Kreisverwaltung. Darin wird ausführlich auf die Aufstellung des neuen Landschaftsplanes für das Wesertal verwiesen. Auf unsere eigentliche Frage nach der unterschiedlichen Verfahrensweise bei den drei Stegen gab es jedoch erneut keine Antwort.

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Erfolgreicher war da schließlich Antragsteller Frank Heitmann selbst, der diese Frage Ende August an die Leiterin des Umweltamtes, Martina Vortherms, richtete, Zitat aus seinem Schreiben: „Nachdem in unserem 19-minütigen Gespräch vom 10.07.2025 auch keine Begründung genannt wurde, möchte ich die Frage hiermit schriftlich stellen, warum Sie der Übernahme der Bootsstege 1 und 3 zugestimmt haben und die Übernahme von Steg 2 an mich ablehnen.“

In ihrem Antwortschreiben, die dem Petershäger Anzeiger vorliegt, schreibt Martina Vortherms an Frank Heitmann, Zitat: „Dass im Ergebnis noch 2 „Duldungen“ nach Ihrem Wunsch auf Übernahme eines weiteren Steges erteilt wurden, ist einer Kommunikationslücke bei den wechselnden Sachbearbeiter*innen in der UNB geschuldet.“

Diese Begründung erscheint in doppelter Hinsicht überraschend. Anders als Landrat Ali Doğan, der sich anfangs konsequent vor seine Amtsleiterin stellte, verlagert diese die Verantwortung in der Stegangelegenheit auf Untergebene. Noch überraschender wird es beim Blick auf den Inhalt der Aussage. „Sehr geehrter Herr …, ich schicke Ihnen hiermit eine Duldung für die Betreibung Ihres Bootssteges bei Weser-km 213,700 linkes Ufer“, heißt es im Schreiben des Kreisumweltamtes an einen der beiden Antragsteller vom letzten Jahr (auch das Schreiben liegt dem Petershäger Anzeiger vor). Unterschrieben ist es von derselben Mitarbeiterin des Kreisumweltamtes, die auch die Kommunikation mit Frank Heitmann zu dessen Antrag geführt hat (Name der Mitarbeiterin ist bekannt).

Der Bereich wird seit mindestens 1975 für Steganlagen genutzt, wie die Luftaufnahme von 1975 zeigt. Foto: Kreis Minden-Lübbecke, Kataster- und Vermessungsamt, Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0
Der Bereich wird seit mindestens 1975 für Steganlagen genutzt, wie die Luftaufnahme von 1975 zeigt. Quelle: Kreis Minden-Lübbecke, Kataster- und Vermessungsamt, Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0
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