Von Jessica Höffner
Petershagen. Ab Oktober wird die Elektronische Patientenakte – kurz ePA – auch für Ärzte Pflicht. Aber was bedeutet das für die Patienten? Tina Hägermann-Ihlo, bei der bkk melitta unter anderem zuständig für die ePA, beantwortet die wichtigsten Fragen.
Was ist die ePA?
Ein zentraler, digitaler Ort, an dem alle wichtigen Daten des Patienten gespeichert sind.
Seit wann gibt es die ePA?
Seit 2003 wird daran gearbeitet, seit 2021 sind alle Krankenkassen verpflichtet, eine entsprechende App für ihre Versicherten anzubieten. Ab dem 1. Oktober 2025 wird die ePA für die Leistungserbringer – sprich für Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäuser – Pflicht.
Ist die ePA auch Pflicht für gesetzlich Versicherte?
Nein. Zwar wurde für jeden gesetzlich Versicherten eine Akte angelegt, der man jedoch widersprechen konnte. Die Erfahrung zeigt, dass mehr als 90 Prozent der Versicherten nicht widersprechen. Wichtig ist: Sollte der Versicherte noch nicht widersprochen haben und möchte dies tun, kann er das zu jeder Zeit. Möglich ist das direkt über die App oder auch schriftlich über die jeweilige Krankenkasse.
Welche Daten werden in der ePa gespeichert?
Nicht jeder Schnupfen. Wohl aber Laborberichte oder Berichte/Befunde, die für weiter- oder mit behandelnde Ärzte wichtig sein können. Der Behandlungstag selbst, wenn ich beispielsweise mit Rückenproblemen eine Arztpraxis aufsuche, wird wiederum nicht gespeichert. Zudem ist eine Leistungsübersicht hinterlegt, die jeder Versicherte individuell verwalten kann. Das heißt: Es können einzelne Berichte gesperrt oder verborgen werden; Auch einzelnen Praxen kann der Zugriff auf die Daten verwehrt werden. All das muss der Versicherte selbst in der App hinterlegen oder über die Krankenkasse einstellen lassen. Zudem kann jeder Versicherte Befunde, auch ältere, hochladen und in der ePA hinterlegen.
Kann der Versicherte einzelne Einträge in der ePA sperren?
Ja, das ist möglich, muss aber vom Versicherten selbst in der App so eingestellt werden. Zudem muss der Arzt den Patienten fragen, ob bestimmte Daten in der ePA hinterlegt werden sollen. Hochsensible Daten, wie beispielsweise gentechnische Untersuchungen, dürfen nur mit einer schriftlichen Einverständniserklärung in der ePA hinterlegt werden.
Wer hat Zugriff auf die Daten, die in der ePA gespeichert sind?
Zunächst einmal jede Praxis, die die Versichertenkarte einliest. Es sei denn, die Praxis wurde im Vorfeld vom Versicherten gesperrt. Zudem haben auch Apotheken, bei denen die Krankenkassenkarte „gesteckt“ wurde, drei Tage Zugriff auf bestimmte Daten, um beispielsweise die Medikationsliste zu sehen. Auch hier gilt: Der Zugriff der Apotheken kann vom Versicherten auch blockiert werden.
Wie sicher sind die Daten in der ePA?
Sehr sicher, denn es ist ein geschlossenes Datennetz und mehrfach verschlüsselt.
Wie richtet der Versicherte die ePA ein?
Versicherte müssen zunächst die ePA-App ihrer Krankenkasse runterladen, um sich ein Benutzerkonto einzurichten. Anschließend erfolgt eine Verifizierung der Identität – zum Beispiel mit einem elektronischen Personalausweis oder der Gesundheitskarte mit PIN. Möglich ist auch das Postident-Verfahren. Eine Identifizierung Post-Filiale möglich.
Welche Möglichkeit haben Versicherte, wenn sie weder im Besitz eines Smartphones sind noch Zugang zum Internet haben?
Es können bei der ePA fünf Vertreter eingerichtet werden. Diese Vertreter können die ePA im Auftrag des Versicherten die Akte verwalten. In der Praxis sind das zumeist Familienangehörige.
Welche Vorteile hat die ePA?
Zum einen ist der Versicherte Herr seiner Daten und hat jederzeit Zugriff darauf. Zudem können Doppeluntersuchungen vermieden werden. Aus ökologischer Sicht: Es fällt kein Papier mehr an, da alles digital gespeichert wird.
Welche Nachteile bringt die ePA mit sich?
Ein Nachteil kann sein, dass ein weiter- oder mit behandelnder Arzt von Diagnosen beeinflusst wird. Zudem ist es für viele Versicherte noch eine große Hürde, das Identifizierungsverfahren zu durchlaufen, um die ePA einzurichten. Wir empfehlen allen Versicherten, sich mit der ePA auseinanderzusetzen.