Donnerstag, 27. November 2025

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Bewegung bei den „Roten Flächen“

Nitratbelastung und „Rote Gebiete“ erneut im Fokus: Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts kippt die bisherige Praxis zur Ausweisung nitratbelasteter Flächen. Warum der Fall Petershagen ein Beispiel für Ungereimtheiten liefert.
Heiner Müller, Vorsitzender der IG Gerechte Messstellen und FDP Ratsmitglied, an der Messstelle Quetzer Timpen. Foto: Dietmar Meier
Heiner Müller, Vorsitzender der IG Gerechte Messstellen und FDP Ratsmitglied, an der Messstelle Quetzer Timpen. Foto: Dietmar Meier

Petershagen (ddm). Im Mai 2021 haben wir über den Zusammenschluss heimischer Landwirte zur „Interessengemeinschaft Gerechte Messstellen“ berichtet. Anlass war die aktuelle Methodik, landwirtschaftlich genutzte Flächen als nitratbelastete „Rote Gebiete“ auszuweisen. Wenn nämlich der Nitratgehalt des Grundwassers an einer ausgesuchten Grundwassermessstelle den Schwellenwert von 50 Milligramm pro Liter überschreitet, betrifft das derzeit nicht nur die Umgebung dieser Messstelle, sondern kann Einschränkungen für weit größere Bereiche zur Folge haben.
Ein bezeichnendes Beispiel für die daraus resultierenden Ungereimtheiten lieferten auch Gegebenheiten in der Stadt Petershagen: Ein zu hoher Nitratwert an einer einzelnen Messstelle innerhalb der Wohnbebauung im Ortsteil Quetzer Timpen (Foto) hat dafür gesorgt, dass Ackerflächen zwischen Wulfhagen im Norden und Wietersheim im Süden (Distanz 9 km) großräumig als Rote Gebiete ausgewiesen wurden – groteskerweise auch im Bereich der streng überwachten Trinkwasserbrunnen und Wasserschutzgebiete des Wasserwerks Wietersheim, bei denen die Nitratgehalte nachweislich klar unterhalb des Schwellenwertes liegen.
Ende Oktober hat das Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig die bisherige Verfahrensweise bei der Ausweisung Roter Gebiete gekippt. Verhandelt worden waren Normenkontrollanträge bayerischer Landwirte, die infolge der Auflagen in „Roten Gebieten“ verschärften Düngebeschränkungen unterlagen, die Gebietsausweisungen aber für fehlerhaft erachteten, ähnlich wie im oben genannten Beispiel aus Petershagen. Denn die Richter des höchsten deutschen Verwaltungsgerichtes sahen angesichts einer unzureichenden Messstellendichte und der angewandten Methodik die verfassungsrechtlichen Anforderungen an Eigentumsrecht und Berufsfreiheit der Landwirte verletzt. „Das Urteil ist ein Meilenstein für die gesamte deutsche Landwirtschaft“, kommentiert Heiner Müller, Vorsitzender der IG Gerechte Messstellen. Mehr dazu auf unserer Internetseite.

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