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Aus „Weseraue“ wird „Weser Petershagen“

In seiner Sitzung Mitte Januar hat der Umweltausschuss des Kreises einstimmig für eine Umbenennung des Landschaftsplanes „Weseraue“ in Landschaftsplan „Weser Petershagen“ votiert. 
Foto: Dietmar Meier

Minden (ddm). In seiner Sitzung Mitte Januar hat der Umweltausschuss des Kreises einstimmig für eine Umbenennung des Landschaftsplanes „Weseraue“ in Landschaftsplan „Weser Petershagen“ votiert. 

Angeregt worden war eine Umbenennung im vergangenen Sommer zunächst durch das Petershäger FDP-Ratsmitglied Heiner Müller, der diesem Gremium auch schon in der vorausgegangenen Wahlperiode als sachkundiger Bürger der FDP-Kreistagsfraktion angehörte. Hintergrund war die Überlegung, auch im Titel Mensch und Natur in Einklang zu bringen. Nach einer kontroversen Diskussion ist die Begleitkommission zum Landschaftsplan in ihrer ersten Sitzung dann dem Namensvorschlag Landschaftsplan „Weser Petershagen“ gefolgt, den der Leiter des Bauamtes der Stadt Petershagen, Kay Busche, ins Spiel gebracht hatte. Nach dem Votum des Umweltausschusses ist für die Umbenennung jetzt noch ein entsprechender Kreistagsbeschluss erforderlich.

Was genau beschreibt der Begriff Weseraue?

Wikipedia definiert eine Flussaue als „die vom wechselnden Hoch- und Niedrigwasser geprägte Niederung entlang eines Baches oder Flusses“. Auen sind danach „Uferlandschaften von Bächen bzw. Flüssen, deren Geländeformen und Lebensgemeinschaften vom Wechsel zwischen niederer und hoher Wasserführung geprägt werden.“ Wer die Ufer der Weser kennt, die rechtlich als Bundeswasserstraße ausgewiesen ist, weiß, das diese durch technische Baumaßnahmen in Form von Buhnen gesichert worden sind, welche kaum auentypische Veränderungen zulassen.

Aus geologischer Sicht wird auch die zeitliche Entwicklung betrachtet. Unterschieden wird zwischen Ablagerungen der Niederterrasse, einer 3-5 km breiten Rinne, die während der letzten Kaltzeit (fachlich im Pleistozän) von der eiszeitlichen Weser in den Untergrund gefräst und mit Kies und Sand aufgefüllt worden ist und den nacheiszeitlich (fachlich im Holozän) geformten Strukturen.

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Vor diesem Hintergrund hat der Petershäger Anzeiger nachgefragt, wie die Untere Naturschutzbehörde des Kreises (UNB) den Begriff Weseraue interpretiert, und um eine entsprechende Kartendarstellung gebeten.

In einer ausführlichen Darstellung der Pressestelle (siehe unten) argumentiert die UNB, dass der Begriff der Aue naturschutzfachlich weiter gefasst wird und unter anderem, Zitat: „geologische und pedologische Merkmale, floristische Artenzusammensetzungen [inkl. rezenter Samenpotenziale auentypischer Zusammensetzung im Unterboden (Samenbanken)], Waldbestände mit Baumarten der Weich- und Hartholzauen, Vorkommen typischer Tierarten, Merkmale historischer Auenfunktion und -nutzung“ umfasst.

Hinsichtlich der gewünschten Kartendarstellung verweist die Pressestelle auf eine seit Juni 2025 aktive Internetseite des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) unter dem Titel „Flussauen in Deutschland“. Ein Blick auf diese Karte zeigt eine weitere Sichtweise: Offenbar betrachtet das BfN einfach das Überschwemmungsgebiet der Weser als Aue. Das führt dazu, dass in dieser Karte beispielsweise die Sportplätze in Petershagen-Ort und der Ortskern von Schlüsselburg in die Schublade „Wese­r­aue“ eingeordnet sind.

Notiz am Rande: Nach den Kommunalwahlen im vergangenen Herbst gehören dem 14-köpfigen Umweltausschuss des Kreises mit Jörg Borcherding, Alfred Borgmann und Heiner Müller jetzt drei Mitglieder aus der Stadt Petershagen an.

Foto: Dietmar Meier

 

Stellungnahme der Kreisverwaltung Minden-Lübbecke auf unsere Anfrage

„In der geomorphologischen Betrachtung ließen sich die zwei Bereiche Flussaue und Niederterrasse im Landschaftsplangebiet darstellen; gleichermaßen auch die Übergangsbereiche, in denen untere Bereiche der Niederterrasse möglicherweise noch der Flussaue zugeordnet werden könnten.

Naturschutzfachlich wird der Begriff der Aue weitergefasst und im funktional-ökologischen Zusammenhang betrachtet. Relevante Indikatoren typischer oder – bei uns vorrangig – degradierter/ fragmentierter Flussauen werden im Zusammenhang zueinander betrachtet. Z.B. geologische und pedologische Merkmale, floristische Artenzusammensetzungen [inkl. rezenter Samenpotenziale auentypischer Zusammensetzung im Unterboden (Samenbanken)], Waldbestände mit Baumarten der Weich- und Hartholzauen, Vorkommen typischer Tierarten, Merkmale historischer Auenfunktion und -nutzung.

Zur Skizzierung der Flussaue im naturschutzfachlichen Sinne verweisen wir auf die Veröffentlichungen vom Bundesamt für Naturschutz zum Thema „Flussauen“ im Internet:

„Seit Juni 2025 ist die interaktive Kartenanwendung „Flussauen in Deutschland“ online. Das Bundesamt für Naturschutz stellt damit Informationen über Verbreitung, Größe und Verlust von Flussauen, deren Zustand, Nutzung und Schutzstatus bereit.

Für 79 Flüsse wird in der Anwendung dargestellt, welche Auen bei Hochwasser überflutet werden können, welche Bereiche vom Überflutungsregime abgeschnitten sind (Altauen) und ob die Gebiete als Grünland oder Wald genutzt werden oder bebaut sind. Über ein Auswahlmenü lassen sich außerdem Verlust von Überschwemmungsflächen und der Zustand der rezenten Auen einblenden – alles frei skalierbar und auch für einzelne Flüsse oder Auenabschnitte verfügbar.“ (Zitat aus der Presseerklärung des BfN vom 09.07.2025 „Neue Kartenanwendung zeigt, wie es um Deutschlands Flussauen steht“).

Sie finden die Pressemitteilung unter Neue Kartenanwendung zeigt, wie es um Deutschlands Flussauen steht | BFN

Die interaktive Kartenanwendung finden Sie unter: Flussauen in Deutschland

Hierin ist gut zu erkennen, welche Bereiche aus naturschutzfachlicher Sicht zur Flussaue der Weser gehören. Es gibt hierin Bereiche, die auch heute noch bei Hochwasser überflutet werden (rezente Aue), aber auch Bereiche, die heute vom Überflutungsregime abgeschnitten sind (Altauen).

Insofern ist es aus naturschutzfachlicher Sicht richtig, wesentliche Teile der Betrachtungskulisse als Weseraue zu bezeichnen und sich diesen im Vordergrund stehenden Begriff für die Benennung des Landschaftsplanes zunutze zu machen.

Der neu gewählte Name Landschaftsplan Weser Petershagen steht hierzu nicht im Widerspruch und hat einen breiten Konsens in Politik und Verwaltung gefunden.“