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Katzen werden zum Problem – Aufnahmestopp im Mindener Tierheim

Täglich kommen neue Katzen ins Tierheim, viele von ihnen als Fundtiere.
Lara Aileen Braunsberg kümmert sich im Mindener Tierheim um die Katzen. Foto: Simone Kaatze

Minden (sk). Auch wenn sich die Situation im Mindener Tierheim langsam etwas entspannt, ist das Problem mit der vermehrten Abgabe von Katzen und Kitten dort immer noch deutlich spürbar. Als sich der „Tierschutzverein Minden und Umgebung e.V.“ Mitte Oktober verzweifelt an die Abonnenten seines Facebook-Profils gewandt hat, wurden dort und auf Pflegestellen des Tierheims insgesamt 160 Katzen versorgt. In der Zwischenzeit konnten glücklicherweise einige von ihnen vermittelt werden, so dass sich aktuell noch 120 Samtpfoten in Obhut des Mindener Tierschutzvereins befinden. „Normalerweise haben wir in der Hochsaison zwischen 90 und 110 Katzen bei uns, aber seit Juni diesen Jahres  merken wir eine vermehrte Abgabe“, berichtet Tierheimleiterin Sabrina Driftmann. „Es ist schon einige Jahre ‚kurz vor 12‘, aber durch Corona explodieren die Zahlen“, erklärt die Tierschützerin weiter. Täglich kommen neue Katzen ins Tierheim, viele von ihnen als Fundtiere, die weder kastriert noch gekennzeichnet und registriert sind. Gerade in diesem Jahr sind es besonders viele trächtige Katzen und Muttertiere mit ihren Kitten die den Weg zu den Mindener Tierschützern finden. „Wir wissen nicht wohin das noch führen soll, denn mittlerweile bekommen wir das ganze Jahr über Katzennachwuchs und nicht wie früher die typischen Mai- und Herbstkitten. Dabei betreiben die Tierschutzvereine Aufklärungsarbeit, bieten Kastrationsaktionen an, zum Beispiel für wilde Katzen die bei jemanden in der Nachbarschaft rumlaufen und übernehmen dafür sogar die Kosten“, erzählt Sabrina Driftmann etwas verärgert. Der vermehrte Katzennachwuchs führt außerdem zu einem weiteren Problem: Damit die Kitten später erfolgreich vermittelt werden können, müssen sie an den Menschen gewöhnt und gezähmt werden, aber dafür hat aktuell niemand aufgrund des Ausnahmezustandes genügend Zeit. Vorerst herrscht daher auch Aufnahmestopp im Mindener Tierheim – nur absolute Notfälle werden noch aufgenommen. „Das kann ich meinen Mitarbeiten nicht zumuten. Wir sind so schon körperlich und emotional an unseren Grenzen aufgrund der hohen Anzahl der zu versorgenden Tiere und dem Leid das wir jeden Tag sehen“, erklärt die Tierheimleiterin dazu. Die Quarantänestation war zwischenzeitlich so überfüllt, dass sogar Kleintierkäfige als Übergangslösung für neu angekommene Katzen herhalten mussten, denn jede von ihnen kommt aufgrund des unbekannten Gesundheitszustandes erst für zwei bis drei Wochen in Quarantäne, in denen sie entsprechend untersucht und versorgt werden. Dass die umliegenden Tierheime ähnliche Probleme und Sorgen haben, zeigte sich Anfang November bei einem Krisengespräch, zu dem der Mindener Tierschutzverein eingeladen hatte. „Die sind genauso überfüllt wie wir, so dass aktuell auch keine Hilfe untereinander möglich ist, so wie wir es sonst handhaben“, resümiert Sabrina Driftmann das Treffen. Sie appelliert an alle Samtpfoten-Halter: „Lasst eure Katzen und Kater kastrieren und erst nach erfolgter Kastration raus!“ Zusammen mit dem Verein „Menschen für Tierrechte e.V.“ ist geplant, der Stadt Minden anhand von gesammelten Zahlen und Fakten der letzten Jahre aufzuzeigen, dass die Fundtiere immer mehr werden und es ein gravierendes Katzenproblem gibt. Die Tierschützer fordern die Einführung einer Kastrationspflicht in Minden, um dieses Problem in den Griff zu bekommen. Im Zuständigkeitsbereich des Mindener Tierheims haben bereits die Städte Petershagen und Porta Westfalica eine solche Pflicht für Freigänger-Katzen eingeführt. Neben der Kastration verpflichtet diese Verordnung Katzenhalter außerdem zur Kennzeichnung ihrer Tiere mittels eines Microchips sowie deren Anmeldung bei einem zentralen Haustierregisters. Die Kastrationspflicht läuft in den beiden Städten ganz gut, weiß Tierheimleiterin Sabrina Driftmann und hofft gleichzeitig, dass weitere Städte und Gemeinden aufgrund des deutlich erkennbaren Katzenproblems und den positiven Erfahrungen aus Petershagen und Porta Westfalica mit dieser Pflicht nachziehen werden.

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Die Frage, ob die Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Minden um eine Katzenkastrationspflicht erweitert werden sollte, wird in regelmäßigen Abständen immer wieder neu aufgeworfen. In diese Gefahrenabwehrverordnung können, wie der Name schon vermuten lässt, jedoch nur Regelungen zur Gefahrenabwehr – also zum Schutz vor einer von den Katzen ausgehenden Gefahr – aufgenommen werden. Die Stadt Minden müsste also feststellen, dass sich im gesamten Stadtgebiet Minden durch die Katzen Gefahren ergeben, die sich nur durch die Kastrationspflicht bekämpfen lassen. Beispiele hierfür wären: An öffentlichen Plätzen hinterlassene Ausscheidungen, durch die Krankheitserreger auf den Menschen übertragen werden; Katzen, die auf öffentlichen Flächen versuchen, an Lebensmittelabfälle zu gelangen und Menschen angreifen. Hierzu liegen der Stadtverwaltung jedoch keinerlei Anhaltspunkte vor. Eine in den Tierheimen derzeit spürbare Überpopulation an sich, stellt ebenfalls keine Gefahr dar, die ein Handeln dagegen erfordert. Eine Kastrationsverordnung erhöht aus Sicht der Vereine, die Motivation der Katzenhalter ihre Tiere zu kastrieren. Der Erlass durch die Stadt Minden wäre jedoch rechtswidrig, enthält ein Kostenrisiko und die Regelung wäre ordnungsrechtlich auch kaum umsetzbar. Sollte ein Bedarf aus Sicht des Tierschutzes bestehen, ist der Verein an den Kreis Minden-Lübbecke zu verweisen. 

Susann Lewerenz – Stadt Minden

 

Die Einführung wurde aufgrund eines Antrags der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN beschlossen. Mit dem Ratsbeschluss vom 25. Juni 2015 wurde die Vorschrift zur Kastrations- und Registrierpflicht für freilaufende Katzen in der Stadt Petershagen veröffentlicht, die daraufhin im August 2015 in Kraft getreten ist. Die in § 2 Abs. 6 der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung geregelte Pflicht beinhaltet unter anderem folgende Regelung: Katzenhalter, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, haben diese zuvor von einem Tierarzt durch Kastration oder Sterilisation unfruchtbar machen zu lassen und mittels Mikrochip zu kennzeichnen und bei einem zentralen Haustierregister anzumelden. Dies gilt für weibliche und männliche Katzen ab einem Alter von fünf Monaten. Bei Hinweisen auf freilaufende nicht kastrierte Katzen werden die Tierhalter vom Ordnungsamt der Stadt angeschrieben mit der Bitte – sollte der Sachverhalt zutreffen – die Tiere zu kastrieren und Nachweise darüber vorzulegen. Ein darüber hinausgehendes Handeln war bisher nicht geboten.

Tatjana Brast – Stadt Petershagen

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