Donnerstag, 25. April 2024

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Ahrens und das Hochwasser – Teil 1

Screenshot eines Ausschnittes aus der Karte der gesetzlichen Überschwemmungsgebiete in NRW vom 30.11.2016 (Quelle: www.uesg.nrw.de). Nach dieser Karte liegen Teile der Ahrens-Fläche im gesetzlich festgelegten Überschwemmungsgebiet. Die Karte war bereits in der Ausgabe 01/2017 des Petershäger Anzeigers mit Genehmigung der Pressestelle der Bezirksregierung Detmold abgedruckt worden.

Lahde. Mit den Vorgängen rund um die in Lahde geplante Ansiedlung einer Gleisschotteraufbereitungsanlage durch die Firma Ahrens kann man wahrscheinlich schon Bücher füllen. Seit dem Beginn der Baggerarbeiten auf dem Ahrens-Grundstück im Juli 2016 ist man auch vor Überraschungen nie sicher. Zuletzt ließ das unvermittelte Ausscheiden von Karsten Klein als Ahrens-Geschäftsführer und als Gesellschafter der Matthäi-Gruppe, zu der die Firma Ahrens gehört, aufhorchen. Wenig später wurde bekannt, dass auch Ahrens-Prokurist Martin Geck, der unternehmensseitig mit der Umsetzung der in Lahde bereits vollzogenen Arbeiten betraut war, ebenso unvermittelt aus dem Unternehmen ausgeschieden ist. Jüngste Facette: Der Normenkontrollantrag, den die Firma Ahrens gegen die Veränderungssperre im Lahder Gewerbe- und Industriegebiet gestellt hatte, wurde vom Oberverwaltungsgericht Münster abgewiesen.

 

Nicht mehr bei Ahrens: Der ehemalige Geschäftsführer Karsten Klein. Auf Anfrage teilte die Pressestelle der Matthäi-Gruppe mit, dass das Ausscheiden von Klein im gegenseitigen Einvernehmen erfolgt sei. Hintergründe wurden nicht genannt. Das Foto entstand bei der Bürgerversammlung in Lahde am 22. November 2016.

Aktuell ist für das Ahrens-Gelände eine sogenannte vorläufige Sicherung in der Planung, da sich in der Bezirksregierung jetzt die Erkenntnis durchgesetzt hat, dass der Einbau der Recycling-Baustoffe in Teilbereichen „bezogen auf den erforderlichen Abstand zum Grundwasser nicht ordnungsgemäß erfolgt“ ist, wie die Pressestelle in Detmold auf Anfrage mitteilte. Damit schließt sich die Verbindung zu wasserrechtlichen Fragen, die bereits zu Beginn der Baumaßnahmen unter dem Stichwort „Überschwemmungsgebiet“ im Fokus standen. 

Vor diesem Hintergrund hat der Petershäger Anzeiger die zu diesem Teilaspekt gesammelten Erkenntnisse einmal in kompakter Form aufbereitet. Eingeflossen sind dabei eigene Beobachtungen, Akteneinsichten bei der Bezirksregierung Detmold und der Stadt Petershagen, Anfragen an die Bezirksregierung, Literaturrecherchen etc. Angesichts der Fülle der vorliegenden Informationen wird der Beitrag auf diese und die folgende Druckausgabe aufgeteilt.

Rückblick

Mitte Juli 2016 begannen auf dem rund 23.000 Quadratmeter großen Grundstück der Firma Ahrens zwischen den Straßen „Dingbreite“ und „An der Wandlung“ zunächst Baggerarbeiten, bei denen die Deckschichten über den eiszeitlichen Sand- und Kiesablagerungen der Weser großflächig abgetragen und zu einer anderen Baustelle gefahren wurden.

Südostseite des Ahrens-Geländes am 18.7.2016.

 

Das Recyclingmaterial enthält neben gebrochenem Bauschutt auch größere Mengen Naturstein, darunter Diabas (die dunklen Steine im Bild). Laut Antragsunterlagen soll es sich dabei um aufbereiteten Gleisschotter der Kör-nung 0-32 mm handeln.

Parallel zum Abtransport des Bodens wurde Recyclingmaterial angefahren, das auf dem Gelände zunächst auf Halde gelagert und später im nördlichen Bereich eingebracht wurde. Bis zum Erlass einer Veränderungssperre durch den Rat der Stadt Petershagen am 15.12.2016 war etwa die Hälfte des Ahrens-Geländes mit RC-Material überdeckt (siehe die Luftaufnahmen).

Und dann verbreitete sich im Dezember 2016 die Nachricht, dass große Teile des Ahrens-Geländes im gesetzlichen Überschwemmungsgebiet liegen, das erst 2015 festgesetzt worden war. Die entsprechende Kartendarstellung war zu diesem Zeitpunkt im Internet schon länger von jedermann einsehbar (siehe Abbildung oben rechts auf dieser Seite). 

Für das Grundstück hätten demgemäß die Restriktionen des Wasserhaushaltsgesetzes greifen müssen, das in Überschwemmungsgebieten u.a. die Errichtung baulicher Anlagen, das Vertiefen der Erdoberfläche und das Ablagern wassergefährdender Stoffe untersagt. Hatten sie aber nicht. Was also war los in der Bezirksregierung Detmold, als der Antrag der Firma Ahrens im Frühjahr 2016 zur Bearbeitung eingegangen war und die Bezirksregierung sogar einem vorzeitigen Baubeginn zugestimmt hatte? Die erste Information der Bezirksregierung erreichte die Öffentlichkeit in einem Beitrag der Tagespresse vom 17. Dezember  2016. Der Pressesprecher der Bezirksregierung Detmold wird hier mit den Worten zitiert:

„Tatsächlich weist die derzeit gültige ordnungsbehördliche Verordnung die Fläche, auf der die Firma Ahrens eine Anlage errichten möchte, als Überschwemmungsgebiet aus. Es ist jedoch erwiesen, dass ein hundertjähriges Hochwasser diese Fläche nicht erreichen wird. Die ordnungsbehördliche Verordnung ist folglich fehlerhaft und wird korrigiert.“

Die interessierte Öffentlichkeit nahm staunend zur Kenntnis, dass hiermit Teilergebnisse eines aufwändigen amtlichen Verfahrens – nämlich die Ausweisung des Überschwemmungsgebietes „Weser“ – praktisch mit einem Satz vom Tisch gewischt wurden. Nicht verwunderlich, dass die Emotionen auf Seiten der Bürgerinitiative hochkochten. War hier eine Baugenehmigung, die in der Form eigentlich nicht hätte erteilt werden dürfen, auf diese Weise nachträglich legitimiert worden, um Fehler der Verwaltung bei der Bearbeitung des Ahrens-Antrages zu kaschieren?

Ein Fehler im System – aber wo genau?

Auch der Petershäger Anzeiger sah aufgrund der Mitteilung erheblichen Informationsbedarf und stellte in den folgenden Wochen verschiedene Anfragen zum Thema an die Bezirksregierung. Ursprüngliches Ziel dabei: die fachlichen Zusammenhänge und Abläufe in der öffentlichen Berichterstattung auch für Laien allgemein verständlich darstellen zu können.

Dass in der Bezirksregierung ein Fehler passiert war, dokumentierte die zitierte Pressemitteilung. Aber wo genau steckte der Fehler? Um Licht in das Dunkel bringen zu können, wären Antworten auf folgende Fragen erforderlich: Wann und wie wurde der Fehler bemerkt? Wer ist für den Fehler verantwortlich? War das der einzige Fehler, der im Rahmen der Ausweisung des Überschwemmungsgebietes “Weser” passiert ist?                

Zwei Luftaufnahmen des Ahrens-Geländes aus dem Jahr 2016, die den Ablauf der Arbeiten dokumentieren. Am 14. August 2016 (oben) war das Abtragen der Deckschichten über den Kies- und Sandablagerungen der eiszeitlichen Weser bereits kurz vor dem Abschluss. Zu diesem Zeitpunkt war der Bagger nur noch in der Südwestecke des Geländes am Werk. Die Halde rechts am Bildrand besteht aus angeliefertem Recyclingmaterial. Die untere Aufnahme vom 3. November 2016 zeigt das eingebrachte RC-Material im nördlichen Teil des Geländes (zu erkennen am dunklen Farbton).

Text: Dietmar Meier, Fotos: Dietmar Meier (3), Krischi Meier (3)

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