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„Auto“ fahren ab 15 Jahren Mehr Mobilität und Unabhängigkeit für Jugendliche

Mit dem Führerschein der Klasse AM dürfen bereits Jugendliche ab 15 Jahren mit einem Leichtkraftfahrzeug fahren.

Foto: Simone Kaatze

Petershagen (sk). Viele Verkehrsteilnehmer sehen Leichtkraftfahrzeuge, umgangssprachlich auch 45 km/h-Autos genannt, eher als Hindernis im Straßenverkehr und verbinden automatisch Senioren mit dem Fahren solcher Fahrzeuge. Umso größer ist das Staunen, wenn ein Jugendlicher plötzlich aus so einem Auto aussteigt, der deutlich sichtbar unter 18 Jahren alt ist. Dabei kommt natürlich oft die Frage auf, ob das überhaupt erlaubt ist. Auch der Blick auf das Nummernschild wirft Fragen auf, denn ein Leichtkraftfahrzeug hat kein normales Auto-Kennzeichen wie man erwarten würde. Mit Hilfe von Andreas Klauke, Inhaber des 15 Mobil Center in Lindhorst, haben wir uns mit dem Thema beschäftigt und einige Infos dazu zusammengetragen. Eine neue Regelung ermöglicht Jugendlichen ab 15 Jahren seit dem 28. Juli 2021 deutschlandweit das Fahren eines „Autos“ mit einem AM-Führerschein (früher Roller-Führerschein) und ab dem 16. Geburtstag dürften sie damit sogar Fahrten ins Ausland unternehmen. Allerdings beschränkt sich das „Autofahren“ für sie nur auf Leichtkraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h. Gerade in ländlichen Gegenden mit eher schlechten Anbindungen des Öffentlichen Personennahverkehrs sind die kleinen Flitzer immer öfters zu sehen, denn sie ermöglichen den Jugendlichen mehr Mobilität und Unabhängigkeit. Ohne Elterntaxi und ohne auf Bus und Bahn angewiesen zu sein, erreichen sie so bei jedem Wetter trocken und sicher ihren Ausbildungsplatz, die Schule aber auch Hobbys und Freunde sind selbstständig erreichbar. „Auch für Ausbildungsbetriebe bieten die Leichtkraftfahrzeuge Vorteile, denn fehlende Auszubildende sind häufig nur ein Problem der fehlenden Mobilität. Wie sollen Jugendliche die Betriebe erreichen, wenn kein entsprechendes ÖPNV-Angbeot zur Verfügung steht“, erklärt Andreas Klauke aufgrund der Erfahrungen durch seine Kunden. Optisch unterscheiden sich die kleinen Flitzer, die über ein Automatik-Getriebe verfügen, kaum von einem richtigen Auto, sind dazu noch erstaunlich wendig und passen in jede Parklücke. Dank des vollständigen, zweiten Sitzplatzes neben dem Fahrersitz besteht zudem die Möglichkeit einen Freund oder Ausbildungskollegen mitzunehmen. Auch über einen ausreichenden Kofferraum für Taschen, Jacken und Einkäufe verfügen viele Leichtkraftfahrzeuge. „Die Fahrzeuge sind mit einem 480 ccm 2-Zylinder DCI Diesel Motor und einer Leistung von 6KW (BPS) ausgerüstet. Aber auch eine Elektrovariante mit einer Reichweite bis 192 Kilometer ist bereits verfügbar. Der Verbrauch liegt bei ungefähr 2,5 bis 3,5 Liter pro 100 Kilometer“, zeigt Andreas Klauke einige technische Daten auf. Bei Leichtkraftfahrzeugen fallen weder KFZ-Steuer noch Haupt- und Abgasuntersuchungen an und versichert werden sie wie ein Roller. Aus diesem Grund ist bei dieser Art von „Autos“ auch nur hinten ein Versicherungskennzeichen zu finden, was jährlich wie bei einem Roller zum 1. März durch die Versicherung erneuert werden muss. Da sich vorne allerdings auch eine Kennzeichenhalterung befindet, nutzen Jugendliche diese gerne für Namensschilder und Firmen als Werbemöglichkeit, sodass der Blick auf die Autofront für Verwirrung sorgen kann, weil dort kein normales Nummernschild zu sehen ist.

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