Petershagen. Die Stadt Petershagen verweist auf die rechtlichen Bestimmungen, die eine Öffnung der genannten Freizeit- und Erholungseinrichtungen untersagen.
Nach dem Infektionsschutzgesetz des Bundes dürfen Freizeiteinrichtungen derzeit nicht betrieben werden und sind geschlossen zu halten. Das gilt ebenso nach der Coronaschutzverordnung des Landes NRW, die bei einem Inzidenzwert bis 100 anzuwenden ist.
Insbesondere im Hinblick auf den bevorstehenden Feiertag „Christi Himmelfahrt“ am 13.05.2021, dem sog. Vatertag, weist die Stadt Petershagen auf das vorstehend angeführte Nutzungsverbot für den Badesee Lahde, den Findlingswald Neuenknick und den Schiffsanleger Petershagen hin.
Die Stadt bittet, auch die rechtlichen Vorgaben zu den bestehenden Kontaktbeschränkungen sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich zu beachten.
Text: Stadt Petershagen, Foto: Krischi Meier