Samstag, 20. April 2024

Anzeige

Badesee, Findlingswald und Schiffsanleger in Petershagen auch an Christi Himmelfahrt gesperrt

Freizeiteinrichtungen dürfen derzeit nicht betrieben werden und sind geschlossen zu halten

Foto: Krischi Meier

Petershagen. Die Stadt Petershagen verweist auf die rechtlichen Bestimmungen, die eine Öffnung der genannten Freizeit- und Erholungseinrichtungen untersagen.

Nach dem Infektionsschutzgesetz des Bundes dürfen Freizeiteinrichtungen derzeit nicht betrieben werden und sind geschlossen zu halten. Das gilt ebenso nach der Coronaschutzverordnung des Landes NRW, die bei einem Inzidenzwert bis 100 anzuwenden ist.

Insbesondere im Hinblick auf den bevorstehenden Feiertag „Christi Himmelfahrt“ am 13.05.2021, dem sog. Vatertag, weist die Stadt Petershagen auf das vorstehend angeführte Nutzungsverbot für den Badesee Lahde, den Findlingswald Neuenknick und den Schiffsanleger Petershagen hin.

Die Stadt bittet, auch die rechtlichen Vorgaben zu den bestehenden Kontaktbeschränkungen sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich zu beachten.

Text: Stadt Petershagen, Foto: Krischi Meier 

Anzeige

Das könnte Sie auch interessieren