Freitag, 26. April 2024

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Drohnengruppe des DRK startet

Erste Überlegungen zur Gründung einer Drohnengruppe fanden bereits im Jahr 2019 statt.
Sascha Hanke und Lars Stehr haben beim DRK Petershagen/Lahde die neue Drohnengruppe aufgebaut. Fotos: Krischi Meier

Petershagen (kri). „Der Test unter Realbedingungen bei dem Brand eines landwirtschaftlichen Anwesens ist sehr positiv verlaufen. Wir sind jetzt startklar und können ab dem 1. April über die Kreisleitstelle alamiert werden“, berichten Lars Stehr und Sascha Hanke von der neuen Drohnengruppe des DRK Ortsvereins Petershagen/Lahde, der aktuell 10 Personen angehören.

Erste Überlegungen zur Gründung einer Drohnengruppe fanden bereits im Jahr 2019 statt, bevor am 25. Mai 2020 die Gruppe ins Leben gerufen wurde. „Insgesamt mehr als ein Jahr Planungszeitraum gab es, hier wurden etliche Stunden Arbeit durch die Verantwortlichen investiert.“ Die Drohnengruppe ist ähnlich wie die Verpflegungsgruppe der Rotkreuzgemeinschaft und dementsprechend der Rotkreuzleitung des Ortsvereins untergeordnet. Einen großen Dank richtet das Duo an den Vorstand und die fördernden Mitglieder des Ortsvereins, die die neue Gruppe und die Anschaffung der technischen Ausrüstung im Wert von rund 8.000 Euro überhapt erst möglich gemacht haben.

Doch bevor die zwei Drohnen überlaupt abheben dürfen ist eine recht umfangreiche Ausbildung notwendig. „Auch wenn Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) nach §21a Abs.2 S.1 Nr.1 der Luftverkehrsordnung  für den Betrieb von Drohnen sowie von der Erlaubnispflicht für den Betrieb von Drohnen bis 25 Kilogramm Startmasse ausdrücklich befreit sind, bedarf es einer ordentlichen Aus- sowie Fortbildung“, erzählt Lars Stehr. „Dennoch steht für uns die Sicherheit aller Beteiligten an erster Stelle und alle Piloten absolvieren den EU-Kenntnissnachweis.“ Auch gehört ein zweitägiges In-House Seminar zur Ausbildung, in dem noch einmal auf theoretische und praktische Kenntnisse ausgiebig eingegangen wird. Dieses Seminar wiederholt sich zwei Mal im Jahr und sollte regelmässig durch jeden Helfer der Drohnengruppe wahrgenommen werden, heißt es vom DRK.

Die Drohnengruppe dokumentiert einen Feuerwehreinsatz. Foto: DRK

Aktuell stehen der Gruppe des DRK Petershagen/Lahde zwei Drohnen der Firma Yuneec, mit bemerkenswerten technischen Möglichkeiten zur Verfügung. Zum einen ist dies eine Yuneec Typhoon H 520 ausgerüstet mit einer CGO-ET Wärmebild- und Restlichtkamera, zum anderen eine Yuneec Typhoon H mit einer 4K-Kamera. „Durch die Anschaffung einer solch modernen Wärmebildkamera sind wir in verschiedensten Einsatzgeschehen, sowie bei der Unterstützung anderer BOS, oder auch der Deichwache herrvorragend aufgestellt“, erklärt Sascha Hanke. Im Einsatz sind für einen Drohnenflug immer drei Personen vorgesehen: Der Pilot, ein Luftraumbeobachter und ein Truppführer, der die Kommunikation mit der Einsatzleitung sicherstellt. Besonders ist, dass sowohl der Pilot einen Livestream auf einem Monitor an der Kamera sieht, als auch eine Videoübertragung direkt in den Einsatzleitwagen möglich ist. „Mit dieser Ausstattung sind wir von den technischen Möglichkeiten her eine der leisstungsfähigksten Drohnengruppen im Kreis Minden-Lübbecke“, berichtet das Gründerduo stolz. Verschiedenste Einsatzmöglichkeiten sind für die Drohnen möglich. Dazu gehören Personensuche, Überwachung größerer Sanitätsdienste und Vorrausplanungen, schnelle umfangreiche Lagefeststellung, Einsatzdokumentation, Kräftemonitoring, Deichwache, Glutnestersuche und das Abfliegen von größeren einsturzgefährdeten Trümmern. „Eine sehr wichtige Aufgabe, auf die wir uns mit einer solchen technischen Ausstattung ebenfalls konzentrieren, ist die Rehkitzsuche. Da Rehkitze durch ihre Muttertiere in den Wiesen abgelegt werden und somit ein großes Gefahrenpotenzial für die Kitze besteht, möchten wir uns auch diesem Thema gerne widmen. Um diese Tiere vor dem Tod bei Mäharbeiten zu bewahren, bieten wir auch hier unsere Unterstützung zum Auffinden der Tiere per Wärmebildkamera an. Neben dem Tierschutz sind solche Suchflüge natürlich auch ein ausgezeichnetes Training für die Drohnenpiloten unserer Bereitschaft“, erzählt Sascha Hanke und fügt an: „Gerne können sich Landwirte und Jäger per Mail unter drohnengruppe@drk-petershagen-lahde.de an uns wenden.“  

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Neue EU-Regelungen für Drohnen

Drohnen bieten viele Möglichkeiten, für die gewerbliche Nutzung ebenso wie für private Möglichkeiten. Seit dem 31. Dezember 2020 gelten jetzt einheitliche Regelungen für den Drohnenbetrieb in der EU. Auch um einem Missbrauch entgegen zu wirken, ist bei Drohnen mit einer Startmasse von mehr als 250 Gramm der neue EU-Kompetenznachweis für Fernpiloten (Drohnenführerschein) verpflichtend. Dazu ist ein Online-Lehrgang mit abschließender Online-Prüfung von Theoriekenntnissen erforderlich. Entsprechend des beabsichtigten Flugbetriebes gelten hier unterschiedliche Anforderungen an den Fernpiloten (Unterkategorien A1-A3). Auch müssen Drohnen generell beim Luftfahrt-Bundesamt registriert werden. Dieses vergibt Nummern, die auf jeder Drohne angebracht werden müssen, um so eine eindeutige Identifizierung zu ermöglichen.

Drohnen sind jetzt in drei Betriebskategorien unterteilt. Privat genutzte Drohnen, die etwa für die Erstellung von Luftaufnahmen genutzt werden, gehören in die Kategorie „Offen“. Dafür gelten unter anderem die generellen Beschränkungen: Flug nur innerhalb der Sichtweite und bis zu einer Höhe von maximal 120 Meter, kein Flug über Menschenansammlungen, kein Abwurf von Gegenständen sowie kein Transport von gefährlichen Gegenständen. Betreiber sind generell verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Der Betrieb einer Drohne ohne Haftpflichtversicherung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Besonders wichtig ist der Sicherheitsabstand zu unbeteiligten Personen und Menschenansammlungen. In §59 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) heißt es: „Wer als Führer eines Luftfahrzeugs oder als sonst für die Sicherheit Verantwortlicher durch grob pflichtwidriges Verhalten gegen eine im Rahmen der Luftaufsicht erlassene Verfügung (§ 29) verstößt und dadurch Leib oder Leben eines anderen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Ordnungswidrigkeiten können jetzt mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Nationale Flugverbote, etwa über Naturschutzgebieten, Wohngrundstücken, Industrieanlagen, Behörden und Einsatzorten der Rettungskräfte, gelten derzeit in der bestehenden Form weiter, solange es keine EU-Vorschrift für diesen Bereich gibt. Ausnahmen erfordern eine explizite Genehmigung durch die zuständige Fachbehörde, etwa für den Flug über oder mit einem Abstand von weniger als 100 Metern zu Bundeswasserstraßen.

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