Dienstag, 7. Mai 2024

Anzeige

Mehrere tote Möwen und Seeschwalben in einem Naturschutzgebiet in Petershagen

In einem Naturschutzgebiet in Petershagen wurden Anfang des Monats zahlreiche verendete Möwen und Seeschwalben aufgefunden.

Petershagen (pa). In einem Naturschutzgebiet in Petershagen wurden Anfang des Monats zahlreiche verendete Möwen und Seeschwalben aufgefunden. Eine erste Untersuchung durch das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt OWL (CVUA OWL) ergab den Verdacht auf das Vorliegen von Aviärer Influenza (Vogelgrippe bzw. Geflügelpest). Die Proben wurden zur Abklärung des Verdachtes an das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) als nationales Referenzlabor gesandt. Das Ergebnis liegt jetzt vor: Das FLI bestätigt den Ausbruch der hochpathogenen Aviären Influenza des Subtyps H5N1 bei drei Lachmöwen sowie einer Seeschwalbe.

Gemäß der Risikoeinschätzung durch das FLI wird das Risiko der Aus- und Weiterverbreitung der Geflügelpestviren in die Brutkolonien von Küstenvögeln und Möwen innerhalb Deutschlands als hoch eingestuft, vor allem durch die weiterhin hohen Infektionsraten vor allem bei Lachmöwen in Nord- und Mitteleuropa. Auch das Risiko, dass sich das Geflügelpestvirus in deutsche Geflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen einträgt durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln, stuft das FLI als hoch ein – vor allem dort, wo Lachmöwen zu allen Jahreszeiten im Binnenland anzutreffen sind und sich ihre Lebensräume mit Geflügelproduktionsgebieten überschneiden.

Als gering schätzt das FLI dagegen das Risiko einer zoonotischen Übertragung des Virus auf den Menschen ein. Für beruflich exponierte Gruppen, die engen Kontakt mit infiziertem Geflügel haben, geht das FLI allerdings von einem moderaten Risiko aus.

Tot aufgefundene Wasservögel sowie Greifvögel sollten nicht berührt werden. Solche Wildvögel können beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreis Minden-Lübbecke gemeldet werden.

Das Veterinär- und Lebensüberwachungsamt des Kreises ruft außerdem alle Geflügelhalter dazu auf, ihre Tiere weiterhin aufmerksam zu beobachten. Bei Auffälligkeiten wie zum Beispiel vermehrt toten Tieren, Apathie oder Leistungseinbußen, ist sofort die betreuende Tierarztpraxis einzuschalten. Liegen Verdachtsmomente für einen Seuchenfall vor, ist vom Tierhalter unverzüglich das Veterinäramt zu benachrichtigen.

Anzeige


Entscheidend ist die Weiterverbreitung des Geflügelpestvirus in Hausgeflügelbestände zu verhindern
. Dafür müssen alle Geflügelhalter*innen die für ihren Bestand geltenden Biosicherheitsmaßnahmen strikt einhalten. Hygiene ist und bleibt dabei das oberste Gebot. Alle direkten und indirekten Kontakte des gehaltenen Geflügels mit Wildvögeln sind zu verhindern und der Kontakt mit Tieren aus anderen Beständen zu minimieren. Auch sollte der Zugang zu Stallanlagen und Volieren für Besucherinnen und Besucher auf das unbedingt Nötige beschränkt und hygienische Grundsätze eingehalten werden.

Maßnahmen wie beispielsweise das Verhängen einer Aufstallungspflicht für gehaltenes Geflügel werden vorerst nicht verhängt. Jedoch sollten alle Geflügelhalter*innen darauf vorbereitet sein, ihre Tiere jederzeit wieder aufstallen zu können. Dazu sollte ein fester, ausreichend großer Stall vorhanden und nutzbar sein. Alternativ kann eine Schutzvorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss, genutzt werden.

Voraussetzung für eine erfolgreiche Tierseuchenbekämpfung ist, dass den zuständigen Behörden alle Geflügelhaltungen bekannt sind. Sollte eine Geflügelhaltung bislang nicht bei der Tierseuchenkasse NRW und dem Veterinäramt registriert sein, muss die Anmeldung des Federviehs dringend nachgeholt werden.

Das könnte Sie auch interessieren