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Petershagen: Kontroverse um einen Bootssteg

Im Anschluss an den Leserbrief im Petershäger Anzeiger zum Landschaftsplan Petershagen und die darauf folgende Reaktion der Leiterin des Kreisumweltamtes, Martina Vortherms, sind in der Redaktion Hinweise eingegangen, die Fragen zum Verhalten des Kreisumweltamtes aufwerfen
Das Foto zeigt den Weserabschnitt zwischen dem Stauwehr und dem Schiffsanleger Heisterholz, der seit vielen Jahren für Naherholung und Wassersport genutzt wird. Foto: ddm
Das Foto zeigt den Weserabschnitt zwischen dem Stauwehr und dem Schiffsanleger Heisterholz, der seit vielen Jahren für Naherholung und Wassersport genutzt wird. Foto: ddm

Petershagen (ddm). Im Anschluss an den Leserbrief im Petershäger Anzeiger zum Landschaftsplan Petershagen und die darauf folgende Reaktion der Leiterin des Kreisumweltamtes, Martina Vortherms, sind in der Redaktion Hinweise eingegangen, die Fragen zum Verhalten des Kreisumweltamtes aufwerfen — so wie bei der im Folgenden geschilderten Angelegenheit.

Das Foto zeigt den Weserabschnitt zwischen dem Stauwehr und dem Schiffsanleger Heisterholz, der seit vielen Jahren für Naherholung und Wassersport genutzt wird. Auf der östlichen Weserseite sind Steganlagen des 1964 gegründeten Motor-Yacht-Clubs Lahde zu erkennen, auf der gegenüberliegenden Weserseite private Bootsstege, die hier mindestens seit den 1970er Jahren genutzt werden, wie historische Luftaufnahmen zeigen.

Wenn ein Bootssteg in diesem Bereich heute an einen neuen Nutzer übertragen werden soll, bedarf es dazu einer strom- und schiffahrtspolizeilichen Genehmigung (ssG) des Wasserstraßen- und Schiffahrtsamtes (WSA), einer hochwasseraufsichtlichen Genehmigung der Bezirksregierung wie auch einer wasserrechtlichen Genehmigung des Kreises Minden-Lübbecke.
Mit Schreiben vom 7. Mai 2025 hatte Frank Heitmann, Inhaber des Westhafens Minden und wohnhaft in Eldagsen, eine solche Übertragung eines Steges auf seine Person beim WSA Weser beantragt. Dabei ging es um die Steganlage, die auf dem Foto mit der Nummer 2 gekennzeichnet ist. Was bislang eigentlich ein Standardverfahren war, hat in diesem Fall eine besondere Note: Im Unterschied zum WSA Weser und der Bezirksregierung zeigte sich das Umweltamt des Kreises Minden-Lübbecke nicht bereit, dem Antragsteller Heitmann diese Genehmigung zu erteilen, mit der Begründung: „weil dem Gründe des Naturschutzes und der Landschaftspflege entgegenstehen“ (Zitat aus dem Schreiben des federführenden WSA an den Antragsteller). Im Gespräch mit dem Petershäger Anzeiger zeigte sich auch die zuständige Abteilung des WSA verwundert über diese Ablehnung seitens des Kreises.

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Kreisumweltamt argumentiert mit Naturschutz

Der Antragsteller selbst berichtete dazu von einem Gespräch mit einer Mitarbeiterin des Kreisumweltamtes (Name ist dem Petershäger Anzeiger bekannt), in dem ihm mitgeteilt worden sei, dass die die entsprechende Anweisung von der Leiterin des Amtes, Martina Vortherms, persönlich erteilt worden sei.
Dass das Kreisumweltamt urplötzlich in einem Bereich mit Naturschutz argumentiert, der seit Jahrzehnten einer anderen Nutzung unterliegt, ist an sich schon eine Überraschung. Die eigentliche Überraschung steckt aber noch woanders: Wie der Petershäger Anzeiger im Gespräch mit dem WSA erfahren hat, hat das Kreisumweltamt erst Ende letzten Jahres der Übertragung zweier anderer, benachbarter Stege (im Bild mit 1 und 3 markiert) ohne Widerspruch zugestimmt! Offensichtlich gibt es 20 Meter entfernt von dem „kritischen“ Steg keine Probleme mit dem Naturschutz – Ironie aus.

Eine solche Geschichte wirft natürlich Fragen auf: Geht es hier um eine persönliche Antipathie gegen den Antragsteller oder gibt es im Umweltamt im Zusammenhang mit der Erstellung des Landschaftsplanes Gedankenspiele für eine Umnutzung des Bereichs oberhalb des Stauwehrs? Der Petershäger Anzeiger hat in dieser Angelegenheit bei der Pressestelle der Kreises um eine Erklärung gebeten, die bis zum Redaktionsschluss noch nicht eingegangen ist. Frank Heitmann seinerseits hat bereits eine Klage gegen den Kreis angekündigt.

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