Petershagen (ddm). Der landwirtschaftliche Kreisverband Minden-Lübbecke und die in Petershagen ansässige Arbeitsgemeinschaft Weserlandschaft e.V. hatten angesichts der vom Kreis beschlossenen Aufstellung eines Landschaftsplanes für den Bereich des Petershäger Wesertales Anfang Juni Grundeigentümer und andere Betroffene zu einem „Strategiegespräch“ auf das Rittergut Schlüsselburg eingeladen. Nach einem einführenden Vortrag von Christine Lessmann von der Landwirtschaftskammer NRW zu Aufgaben und Zielen eines Landschaftsplanes entwickelte sich unter den anwesenden Landwirten, Jägern, Anglern und anderen Akteuren eine intensive Diskussion. Einige der angesprochenen Themenbereiche haben wir kurz zusammengefasst.
Neu in der Begleitkommission
In der Begleitkommission zum Landschaftsplan sind zahlreiche Interessengruppen vertreten, von der Politik bis zum Naturschutz. Was bislang gänzlich fehlte: eine Vertretung der Grundeigentümer. In ihren jüngsten Sitzunggen haben der Umweltausschuss und der Kreistag nun dem Antrag zugestimmt, die AG Weserlandschaft als Mitglied in die Kommission aufzunehmen. Ebenso zugestimmt wurde einem entsprechenden Antrag des Aktionskommitees Weißstörche.
Neue Bezeichnung
Einhellig begrüßt wurde bei der Veranstaltung die vom Petershäger Ratsmitglied Heiner Müller (FDP) am Rande der letzten Sitzung des Umweltausschusses des Kreises (UNKE) vorgeschlagene Umbenennung in „Landschaftsplan Wesertal Petershagen“, da der von der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises (UNB) vorgesehene Begriff „Landschaftsplan Weseraue“ nicht konsenzfähig ist. Im Protokoll der Ausschusssitzung ist vermerkt: „Die Verwaltung sagt eine Überprüfung zu.“ In der Sitzung des Kreistages am 23. Juni, der über die Namensänderung hätte beschließen können, hatte die Verwaltung diesen Punkt jedoch nicht auf der Tagesordnung gesetzt.
Die AG will eigene Expertise
Breiten Raum nahm in der Veranstaltung die Diskussion um den künftigen Umgang mit den von der UNB erwarteten Daten und Festlegungen ein. Angesichts der Erfahrungen aus der Vergangenheit waren sich die Akteure einig, einen eigenen Gutachter zu beauftragen, um die Arbeit des vom Kreis beauftragten Gutachterbüros UIH anhand eigener Daten auch aus anderer fachlicher Sicht bewerten und zeitnah reagieren zu können. Erwartet wird, dass die Grundlage für den Landschaftsplan der vom selben Büro 2014 erstellte Vogelschutzmaßnahmenplan sein wird. „Über die Phase, dass wir mal warten, was da kommen mag, sind wir hinaus. Wer glaubt, dass etwas anderes kommen wird, als uns in vorbereitenden Sitzungen in den vergangenen zwölf Jahren präsentiert wurde, ist naiv“, fasste ein Teilnehmer die Stimmung in der Runde zusammen. Mehr zur Auftragsvergabe an UIH unten.
Die Welt verändert sich
„Wir leben gerade in einer Zeit, in der sich die Natur in vielfältiger Hinsicht verändert. Verordnungen, die wir jetzt beschließen, werden den Verhältnissen möglicherweise schon in zehn Jahren nicht mehr gerecht“, umschrieb Christine Lessmann die eigentliche Herausforderung an den künftigen Landschaftsplan. Flexibilität sei daher auch im Landschaftsplan das Gebot der Stunde, so eine der Kernforderungen in der Veranstaltung. Notwendig sei es, sowohl technische Neuerungen in der Landwirtschaft als auch klimatische Veränderungen zu berücksichtigen und auch Probleme beim Thema Biodiversität in Bezug auf Neozoen und Prädatoren anzugehen. Man müsse daher auf der Verwaltungsseite weniger mit Verboten als mit Genehmigungsvorbehalten agieren. Akzeptanz für Einschränkungen werde es nur geben, wenn der Landschaftsplan mit den Menschen vor Ort und auch für die Menschen vor Ort gestaltet werde.
UIH erarbeitet den Landschaftsplan
Auf Fragen des Petershäger Anzeigers zur gutachterlichen Begleitung des Landschaftsplanes hat die Pressestelle des Kreises folgende Informationen mitgeteilt:
„Der Auftrag zur Erarbeitung des Landschaftsplanes ist im April 2025 an das Büro Umwelt Institut Höxter (UIH) vergeben worden. Die Auftragssumme beläuft sich auf 114.441,00 Euro. Die Ausschreibung ist als öffentliche Ausschreibung über das Deutsche eVergabe-Portal in der Zeit vom 19.03.2025 bis zum 09.04.2025 gelaufen. Es haben sich zwei Unternehmen für die Erarbeitung des Landschaftsplanes beworben. Die Entscheidung ist für das preisgünstigere Büro gefallen. Da das Land NRW die Aufstellung von Landschaftsplänen zu 80 % fördert, fallen für den Kreis Minden-Lübbecke 20 % der Auftragssumme an. Dies sind für die Erarbeitung des Landschaftsplanes 22.888,20 Euro. Den Landschaftsplan vorbereitende, kartographische Bestandsaufnahmen und Datenzusammenstellungen wurden separat vorgeschaltet im November 2024 öffentlich ausgeschrieben und ebenfalls an das Büro UIH mit einer Auftragssumme in Höhe von rund 26.000 Euro vergeben.“