Samstag, 27. Juli 2024

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Teilweise Anpassung der Corona-Allgemeinverfügung der Stadt Petershagen vom 18.03.2020 / Osterfeuer weiter untersagt

Foto: Dietmar Meier

Petershagen. Die Stadt Petershagen hebt ihre „Corona“-Allgemeinverfügung vom 18.03.2020 zum größten Teil auf. Durch die am 23.03.2020 in Kraft getretene Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen ergeben sich deckungsgleiche Regelungen mit der genannten Allgemeinverfügung der Stadt.

Das Land hat die Kommunen jetzt aufgerufen, örtliche Allgemeinverfügungen mit gleichen Sachverhalten aufzuheben, um eine einheitliche und für die Bürger übersichtliche Rechtslage zu erreichen. Deshalb hebt die Stadt Petershagen die Nummern 1 bis 10 ihrer Corona-Allgemeinverfügung auf

Die Nummern 11 bis 16 der Verfügung gelten weiterhin. Sie betreffen Betretungsverbote für Kitas und ähnliche Einrichtungen, die bisher in einer Landesverordnung noch nicht geregelt sind. Ebenso hat die Allgemeinverfügung vom 20.03.2020 bezüglich des Betretungsverbotes von Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen, etc. weiterhin bestand.

Mit Blick auf das bevorstehende Osterfest und aufgrund vieler Nachfragen weist die Stadt noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass alle Osterfeuer auf öffentlichen Plätzen und privaten Grundstücken nach wie vor untersagt sind. Bei Verstößen gegen die Verordnung drohen Bußgelder.

Text: Stadt Petershagen, Foto: Dietmar Meier

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