Freitag, 29. März 2024

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Verkleinerung des Stadtrates wieder auf der Tagesordnung

Petershagen. Als im Frühjahr in den politischen Gremien über eine mögliche Verkleinerung des Stadtrates im Zuge der Kommunalwahl 2020 diskutiert wurde, fand diese Debatte unter erheblichem Zeitdruck statt. Nach damaligem Stand musste eine diesbezügliche Entscheidung bis zum 28. Februar 2018 getroffen werden. 

Angestoßen worden war das Thema durch einen Antrag der SPD-Fraktion, die Zahl der Ratsmandate ab 2020 von 32 auf 28 zu reduzieren. Angesichts der finanziellen Belastungen, die den Bürgern durch Steuer- und Abgabenerhöhungen und Vereinen durch die Streichung von Zuschüssen im Rahmen der Haushaltskonsolidierung auferlegt worden waren, sah die SPD-Fraktion auch die Politik selbst in der Pflicht, bei sich Einsparungen zu leisten. Bei einer Reduzierung des Stadtrates um vier Mitglieder hatte die Verwaltung jährliche Einsparungen im Haushalt von rund 10.000 Euro prognostiziert.

Demgegenüber sah die CDU-Fraktion bei einer Ratsverkleinerung eine verminderte Beteiligung der Menschen an politischen Entscheidungsprozessen und warnte vor Entscheidungen im Hau-Ruck-Verfahren. Angesichts der grundsätzlichen Bedeutung der Entscheidung sollte der Rat nach Auffassung der CDU-Fraktion erst nach einer Bürgerbefragung darüber befinden. Aus Kostengründen sollte diese Befragung in Verbindung mit einer anstehenden Wahl durchgeführt werden, da jedem Wahlberechtigten dann ohnehin Wahlunterlagen zugesendet werden.

In einer Sondersitzung am 26. Februar entschied der Stadtrat nach kontroverser Diskussion in namentlicher Abstimmung mehrheitlich gegen eine Reduzierung der Zahl der Ratsmandate schon in der kommenden Wahlperiode, verankerte im Ratsbeschluss aber auch die Durchführung einer Bürgerbefragung. Damit schien das Thema Ratsverkleinerung für die nächsten Jahre vom Tisch zu sein. 

Inzwischen jedoch liegt ein Kabinettsbeschluss der NRW-Landesregierung vor, der vorsieht, die Frist für Entscheidungen über die Größe von Stadträten und Kreistagen bis zum 31. Juli 2019 zu verlängern. Der Beschluss ist Teil einer Änderung des Kommunalwahlgesetzes, das sich nach Auskunft des Innenministeriums im fortgeschrittenen Stadium des  Gesetzgebungsverfahrens befindet. Angesichts der am 26. Mai 2019 und damit deutlich vor Fristende stattfindenden Europawahl wäre es jetzt also ohne weiteres möglich, die Bürgerbefragung gemäß Ratsbeschluss zeitnah durchzuführen. Mit Datum vom 29. November hat die FDP-Fraktion einen entsprechenden Antrag für die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Stadtrates am 13. Dezember gestellt.

Rückblende: 
Ende 2007 hatte die FDP-Fraktion einen Antrag auf Verringerung der Ratssitze von 38 auf 32 nach der Kommunalwahl 2009 gestellt. Dieser Antrag wurde im Dezember 2007 mit den Stimmen von CDU, SPD und Bündnis/DieGrünen abgelehnt. Das daraufhin initiierte Bürgerbegehren war erfolgreich, im März 2008 wurden mehr als 2000 gültige Unterschriften an die damalige Bürgermeisterin Marianne Schmitz-Neuland übergeben. Dennoch lehnten CDU, SPD und Bündnis90/Grüne im Stadtrat die Umsetzung gemäß des Bürgervotums weiterhin ab. Es folgte ein Bürgerentscheid, bei dem 62,7 Prozent der Abstimmenden für die Verkleinerung des Stadtrats votierten und damit die Politiker zur Reduzierung auf 32 Ratssitze ab 2009 verpflichteten.

Text und Grafik: Dietmar Meier

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