Petershagen (pa). Den Wahlberechtigten der Stadt Petershagen werden in den kommenden Tagen die Wahlbenachrichtigungsbriefe für die Wahl zum Landrat des Kreises Minden-Lübbecke zugestellt, die am Sonntag, dem 15. Januar 2023, stattfindet.
Für diese Wahl ist die Stadt Petershagen in 32 Stimmbezirke eingeteilt. Mit Ausnahme der Ortschaften Petershagen und Lahde bildet jede Ortschaft für sich einen gesonderten Stimmbezirk; die Ortschaft Lahde ist in zwei, die Ortschaft Petershagen in drei Stimmbezirke eingeteilt.
Für die Besetzung der 32 Wahllokale und der 5 Briefwahlvorstände werden am Wahltag rund 300 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer im Einsatz sein.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die bis zum 15. Januar 2007 geboren sind, mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl (30. Dezember 2022) ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung im Wahlgebiet haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes haben. Der Wahlbenachrichtigungsbrief gibt u.a. Auskunft darüber, in welchem Wählerverzeichnis der Stadt Petershagen der Wahlberechtigte eingetragen ist und in welchem Wahlraum die Wahl ausgeübt werden kann.
Wahlberechtigt sind etwa 21.000 Bürgerinnen und Bürger der Stadt Petershagen.
Das Wählerverzeichnis der Stadt Petershagen wird vom 26. Dezember – 30. Dezember 2022 im Verwaltungsgebäude Lahde (Zimmer 16) an den Werktagen zu den allgemeinen Öffnungszeiten für die Wahlberechtigten zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Alle Personen, die meinen, wahlberechtigt zu sein, jedoch bis zum 25. Dezember 2022 keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten haben, können innerhalb der vorgenannten Auslegungsfrist Einspruch gegen die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses einlegen. Der Einspruch ist bei der Stadtverwaltung Petershagen, Verwaltungsgebäude Lahde, Zimmer 16, Bahnhofstraße 63, 32469 Petershagen, zu erheben.
Falls Briefwahl gewünscht wird, bitte die Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes (Wahlscheinantrag) entsprechend ausfüllen, in einen Umschlag stecken, diesen ausreichend frankieren und an die o.a. Adresse schicken oder persönlich abgeben.
Eine telefonische Beantragung von Briefwahlunterlagen ist nicht möglich.
Der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines (Briefwahl) kann auch online gestellt werden. Hierzu stellt die Stadt Petershagen auf ihrer Internetseite www.petershagen.de (Bürgerserviceportal) einen Wahlscheinantrag bereit, der am Bildschirm ausgefüllt und dann online abgesendet werden kann. Weiterhin kann zur Beantragung der Briefwahlunterlagen auch der auf der Vorderseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes abgedruckte QR-Code verwendet werden.
Eine persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen im Verwaltungsgebäude Lahde ist ebenfalls möglich.
Der Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen wird dann umgehend ausgestellt und zugeschickt. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag bis 16:00 Uhr beim Wahlamt eingehen.
Das Wahlbüro der Stadt Petershagen ist zu den allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung erreichbar und befindet sich im 1. OG des Verwaltungsgebäudes Lahde.
Sollten sie Fragen zur Wahl haben, hilft ihnen das Wahlbüro der Stadt Petershagen (Tel. 05702 822-240 oder 246) gerne weiter.