Sonntag, 5. Mai 2024

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Weserschwimmen: Der Kreis hat die Bußgeldverfahren eingestellt

Mit Schreiben vom 21.9.2023 hat die UNB jetzt die Bußgeldverfahren gegen Schwimmer und rechtliche Vertreter des Kanuklubs Petershagen und des WSC Aqua Fun eingestellt.

Foto: Dietmar Meier

Petershagen (ddm). Über den Konflikt rund um das Weserschwimmen 2022, in dessen Folge die Untere Naturschutzbehörde (UNB) des Kreises Minden-Lübbecke Verfahren gegen Beteiligte eingeleitet hatte, haben wir wiederholt berichtet. Auf Anfrage des heimischen FDP-Bundestagsabgeordneten Frank Schäffler gab es dazu zuletzt die Information aus dem Bundesverkehrsministerium, dass eine Landesbehörde nicht befugt sei, Befahrensrichtlinien für den Weserabschnitt zwischen Petershagen und Windheim zu erlassen, auch nicht aus Gründen des Naturschutzes.

Mit Schreiben vom 21.9.2023 hat die UNB jetzt die Bußgeldverfahren gegen Schwimmer und rechtliche Vertreter des Kanuklubs Petershagen und des WSC Aqua Fun eingestellt. Auf unsere Nachfrage nach der Begründung für die Einstellung teilte die Pressesprecherin des Kreises, Sabine Ohnesorge, mit, dass das Umweltamt dazu keine weitere Stellungnahme abgebe.

Noch nicht entschieden ist in diesem Zusammenhang das vor dem Verwaltungsgericht laufende Verfahren gegen Rudi Blome, dem die UNB. Die Organisation der Veranstaltung 2022 zur Last gelegt hat. Die Angelegenheit insgesamt ist auch für die Stadt Petershagen von erheblicher Bedeutung, da hiermit auch städtische Interessen im Hinblick auf das Tourismuskonzept berührt werden.

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