Donnerstag, 25. April 2024

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Wieder Kontroverse um das Weserschwimmen

Auch in diesem Jahr waren wieder Weserschwimmer im Weserbogen zwischen Petershagen und Windheim unterwegs.
Eines von vier Schildern am Weserufer, das die Ausweisung des Weserabschnittes zwischen Petershagen und Jössen als Wasserski-Strecke dokumentiert. Foto: Dietmar Meier

Petershagen (ddm). Auch in diesem Jahr waren wieder Weserschwimmer im Weserbogen zwischen Petershagen und Windheim unterwegs. Das sei auch ein kleines Jubiläum, wie Rudi Blome beim Treffen der Teilnehmer in seiner Begrüßung anmerkte. Mittlerweile bereits zum zehnten Mal würden Schwimmer in Petershagen auf diese Weise auf die Versalzung der Weser hinweisen. Wobei der Termin im Sinne des Naturschutzes bewusst in den August gelegt worden sei.
Dass hiesige Vertreter der Naturschutzverbände NABU und BUND gegen das Schwimmen im Weserarm zumindest in der Tagespresse Sturm laufen, hat ebenso Tradition. Nicht anders auch in diesem Jahr. Argumentation der Verbände: Schwimmer würden die im Naturschutzgebiet rechts und links der Weser brütenden Wat- und Wasservögel nachhaltig stören.
Dazu muss man wissen, dass der Weserabschnitt zwischen dem Stauwehr und der Einmündung des Schleusenkanals in Windheim nach wie vor eine Bundeswasserstraße darstellt, für die die Zuständigkeit beim Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (Kürzel WSA) Weser liegt. Rechtlich gesehen darf diese Bundeswasserstraße mit zugelassenen Wasserfahrzeugen aller Art, auch mit Booten mit Motorantrieb, an 365 Tagen im Jahr befahren werden. Was vom Frühsommer bis in den Herbst — und damit auch während der Brutzeit — hinreichend stattfindet. Der Abschnitt zwischen der Weserbrücke und Jössen darf sogar als Wasserski-Strecke genutzt werden, siehe Foto oben. Der Bereich des Übungsplatzes Windheim wird dazu noch für militärische Übungen längs der Weser genutzt.
Auf der einen Seite Motorboote, die die Weser ganzjährig ohne Einschränkung nutzen. Und das völlig legitim. Auf der anderen Seite Schwimmer, die an einem einzigen Tag, im Anschluss an die Brutzeit, für kaum mehr als eine Stunde, in der Weser (und nicht am Ufer) unterwegs sind. Wo würden Sie mehr „Schadenspotenzial“ für die Vogelwelt sehen?!
Auszug aus der Ordnungsbehördlichen Verordnung für das Naturschutzgebiet Weseraue (§3 Verbote):
„In dem geschützten Gebiet ist es insbesondere verboten, … Camping-, Zeit-, Picknick-, oder Lagerplätze anzulegen, zu zelten, zu lagern, zu baden, zu grillen oder Feuer zu machen.“
Der Kontext, in dem der Begriff „baden“ genannt wird, ist offensichtlich. Das Wort „Schwimmen“ kommt hier nicht vor.

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