Seelenfeld (pa). Am 03.10.2022 wurden in Petershagen-Seelenfeld vier Schafe durch Bisse getötet und drei Schafe verletzt. Anhand genetischer Proben konnte das Senckenberg Forschungsinstitut in Gelnhausen nachweisen, dass die Schafe von einem in Niedersachsen ansässigen Wolfspaar aus dem Territorium Rehburg getötet worden waren. Seit 2020 ist bekannt, dass hier die Wolfsfähe mit der Kennung GW1815f zusammen mit dem Wolfsrüden GW1480m ein Rudel gegründet hat und seitdem Welpen aufzieht. Der vorliegende Fall ist der erste Nachweis dieser Individuen in Nordrhein-Westfalen.
Seit Wiederausbreitung des Wolfes in Deutschland kommt es immer wieder zu wolfsverursachten Nutztierschäden. Eine wolfsabweisende Zäunung minimiert nachweislich das Risiko eines Wolfsübergriffs. Den Tierhalterinnen und Tierhaltern in Nordrhein-Westfalen wird dringend empfohlen, ihre Tiere mit geeigneten Zäunen wolfsabweisend zu sichern. Gemäß den Vorgaben der Förderrichtlinien Wolf ist eine entsprechende Förderung in den Wolfsgebieten und den umgebenden Pufferzonen möglich. Für nachweislich von einem Wolf verursachte Schäden an Nutztieren gewährt das Land Nordrhein-Westfalen gemäß Förderrichtlinien Wolf außerdem Billigkeitsleistungen als freiwillige Zahlung zur Minderung der mit Wolfsübergriffen verbundenen wirtschaftlichen Belastungen. In den Wolfsgebieten NRWs ist der Nachweis eines wolfsabweisenden Grundschutzes eine Voraussetzung für die Entschädigung bei Übergriffen auf Schafe, Ziegen und Gehegewild. Bei Schäden an Nutztieren außerhalb eines Wolfsgebiets ist ein wolfsabweisender Grundschutz vor der Gewährung einer Billigkeitsleistung nicht erforderlich.
Weidetierhalterinnen und -halter aus NRW können Fragen zum Herdenschutz an eine zentrale Servicehotline Herdenschutz bei der Landwirtschaftskammer NRW richten. Damit wird die Kontaktaufnahme zu den Expertinnen und Experten der Kammer vereinfacht. Besorgte und betroffene Tierhalterinnen und Tierhalter sind eingeladen, sich über die Hotline telefonisch über Herdenschutzmaßnahmen, aktuelle Fördermöglichkeiten und das Antragsverfahren zu informieren. Bei Bedarf können nach telefonischem Erstkontakt Vor-Ort-Beratungstermine vereinbart werden.
Die Durchwahl der Servicehotline Herdenschutz ist 0 29 45 / 98 98 98. Die Hotline ist von montags bis donnerstags in der Zeit zwischen 8 und 17 Uhr, freitags zwischen 8 und 13 Uhr besetzt. Darüber hinaus können rund um die Uhr Beratungstermine über den Anrufbeantworter der Hotline oder über die Mailadresse herdenschutz@lwk.nrw.de angefragt werden.
Bei Haus- und Nutztierschäden mit Wolfsverdacht ist es wichtig, innerhalb von 24 Stunden eine Probenahme für die genetische Auswertung zu sichern. Betroffene Tierhalterinnen und Tierhalter sind gebeten, sich unmittelbar nach dem Auffinden getöteter Tiere an das Landesumweltamt (LANUV) zu wenden. Außerhalb der Geschäftszeiten und am Wochenende ist dies über die Nachrichtenbereitschaftszentrale des LANUV möglich: Tel.: 0201-714488, werktags steht die Zentrale des LANUV zur Verfügung: Tel.: 02361-305-0.
Weitere Informationen zu Wolfsnachweisen in Nordrhein-Westfalen sind zu finden im Fachinformationssystem des LANUV: https://wolf.nrw/.