Dienstag, 18. November 2025

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Kirchdorf: Neuer Windpark in Planung

Kirchdorf: Oberverwaltungsgericht Lüneburg erklärt Flächennutzungsplan für Windenergie für unwirksam – KWP kann Bürgerwindpark östlich von Holzhausen planen.
Geschäftsführer der KWP, Christian Oberbeck. Foto: Dietmar Meier
Geschäftsführer der KWP, Christian Oberbeck. Foto: Dietmar Meier

Kirchdorf (ddm). Paukenschlag in Lüneburg: Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat mit Urteil vom 21. Oktober 2025 den von der Samtgemeinde Kirchdorf 2024 beschlossenen Flächennutzungsplan, in dem fünf Sondergebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen ausgewiesen worden waren, für unwirksam erklärt. Anlass für das Gerichtsverfahren war eine Normenkontrollklage der Kirchdorfer Windenergie Projektentwicklungsgesellschaft (KWP), die sich damit erfolgreich gegen die mit dem Flächennutzungsplan verbundene Ausschlusswirkung für andere Flächen innerhalb der Samtgemeinde gewandt hatte.

Mit dem Urteil kann die KWP nun ihre Planungen für den ersten Bürgerwindpark in der Samtgemeinde Kirchdorf fortsetzen. Errichtet werden soll dieser östlich der Ortschaft Holzhausen, nahe der B61 (siehe Karte im Hintergrund des Fotos). Christian Oberbeck, Geschäftsführer der KWP, dazu:„Wir wollen gemeinsam mit den Bürgern vor Ort und den beiden Gemeinden Bahrenborstel und Kirchdorf das Potenzial der Windenergie mit maximaler Teilhabe und Wertschöpfung heben. Wir stehen für lokale Wertschöpfung. Unser Ziel ist es, dass sich 1.000 Leute aus der Region nach dem Vorbild der Wagenfelder Windenergie am Bürgerwindpark beteiligen.“ Seit dem 01.11. können sich Interessierte auf der Webseite der KWP für verschiedene Beteiligungsmöglichkeiten und die Mitwirkung in der Bürgerenergie-Genossenschaft anmelden.

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Die erforderlichen Vogelkartierungen sollen im Frühjahr 2026 beginnen und sich über einen Zeitraum von ca. vierzehn Monaten erstrecken. Die Einreichung des Genehmigungsantrags nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz ist nach Angaben der KWP für Sommer 2027 vorgesehen. Der Zeitplan steht dabei unter dem Vorbehalt projektbedingter und behördlicher Anpassungen.
Noch in einer anderen Hinsicht hat das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes für Aufmerksamkeit gesorgt. Der jetzt gekippte Flächennutzungsplan war auch Wegbereiter für das von der Kirchdorfer Firma Westwind konzipierte einzelne Windrad, das im vergangenen Jahr in Kuppendorf errichtet worden ist. Über die Rechtmäßigkeit der Genehmigung, gegen die im vergangenen Jahr Klage eingereicht worden war, muss ebenfalls das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg entscheiden.

 

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