Samstag, 20. April 2024

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Stadt Petershagen kauft das Ahrens-Gelände

Lahde. Überraschende Entwicklung im Lahder Gewerbe- und Industriegebiet: Die Stadt Petershagen hat sich mit der Firma Ahrens über den Erwerb des Grundstückes an der Dingbreite verständigt, auf dem das Unternehmen die Errichtung einer Anlage zur Aufbereitung von Gleisschotter geplant hatte. Die Kaufvereinbarung bedarf noch der Zustimmung des Stadtrates, der in seiner kommenden Sitzung am 10. Oktober darüber entscheiden wird. Die Zustimmung zum Kaufvertrag gilt als sicher.

Mit der Kaufvereinbarung endet eine seit 2016 andauernde Kontroverse um die Errichtung eines “Wertstoffzentrums zur Lagerung und Behandlung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfallstoffen”, dessen Bau damit vom Tisch ist.

Massive Bürgerproteste, erhebliche Ungereimtheiten im Genehmigungsverfahren, das unvermittelte Ausscheiden des Ahrens-Geschäftsführers und seines Prokuristens, Gerichtsverfahren, die Einschaltung des Petitionsausschusses des Landes NRW sowie eine seitens der Stadt verhängte bauliche Veränderungssperre im Gewerbe- und Industriegebiet – keine andere Sache in der Stadt Petershagen hat in den letzten Jahren für ähnliche Entwicklungen und soviel Aufregung gesorgt wie die “Angelegenheit Ahrens”.

Auch nach dem Kauf des Ahrens-Grundstückes wird die Stadt Petershagen das laufende Verfahren zur Aufstellung des neuen Bebauungsplans 2a “Gewerbestandort Lahde” fortführen, der darauf abzielt, ein reines Gewerbegebiet festzusetzen.

Auf dem Ahrens-Grundstück waren im Sommer 2016 im Zuge des vorgezogenen Baubeginns zunächst die nacheiszeitlichen Deckschichten abgetragen worden. Im Nordteil wurden anschließend Recyclingbaustoffe eingebracht (Foto oben), jedoch zu tief bezogen auf den höchsten Grund-wasserstand, wie eine spätere Überprüfung ergab. Im Südteil der Fläche liegen die anstehenden Kies- und Sandablagerungen der Weser-Niederterrasse weiterhin frei.

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Hier die Pressemitteilung der Stadt Petershagen dazu:

Stadt kauft Ahrens-Grundstück

Die Stadt Petershagen hat das rd. 24.000 qm große Grundstück der Firma Ahrens Transport und Handel GmbH & Co. KG im Industrie- und Gewerbegebiet Lahde gekauft.

Damit ist die auf dem Grundstück geplante Errichtung eines Wertstoffzentrums zur Lagerung und Behandlung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen (Gleisschotteraufbereitung) vom Tisch.

Ahrens hatte das Grundstück im Jahr 2015 von privater Seite erworben und im darauffolgenden Jahr bei der Bezirksregierung Detmold die für die Errichtung und den Betrieb des Wertstoffzentrums notwendige Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) beantragt.

In der Folge formierte sich in der Bürgerschaft und bei anderen im Industrie- und Gewerbegebiet ansässigen Gewerbebetrieben massiver Widerstand gegen die geplante Gleisschotter-aufbereitungsanlage. Vor allem die Bürgerinitiative “Stoppt den Giftmüll! – Wir wehren uns” machte Front gegen die geplante Ansiedlung.

Auch die Stadt hat eine andere Vorstellung über die Entwicklung des Gebietes. In der Sitzung am 15.12.2016 fasste der Stadtrat daher einen Aufstellungsbeschluss für einen neuen Bebauungsplan und erließ eine Veränderungssperre. Der neue Bebauungsplan Nr. 2a “Gewerbestandort Lahde” verfolgt im Wesentlichen das Ziel, ein reines Gewerbegebiet festzusetzen. Neue Industriebetriebe sollen nicht mehr zulässig sein. Nach § 4 BImSchG sind dies Anlagen, die auf Grund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu benachteiligen oder erheblich zu belästigen, sowie ortsfeste Abfallentsorgungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen.

Im Mai 2018 wies das Oberverwaltungsgericht Münster den Normenkontrollantrag der Firma Ahrens gegen die von der Stadt verhängte Veränderungssperre als unbegründet ab. Daraufhin ließ die Bezirksregierung auf Antrag der Firma Ahrens das dort laufende BImSchG-Verfahren für das Wertstoffzentrum bis auf Weiteres ruhen.

Ruhe stellte sich gleichwohl nicht ein, denn die Bürgerinitiative und betroffene Anlieger richteten diverse Petitionen an den Petitionsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags.

Mit dem jetzt vollzogenen Grundstückskauf kann das Vorhaben der Firma Ahrens auf dieser Fläche nicht mehr verwirklicht werden. Die noch erforderliche Zustimmung des Stadtrates zu dem Kaufvertrag gilt als sicher.

Unabhängig davon wird die Stadt das laufende Verfahren zur Aufstellung des neuen Bebauungsplan Nr. 2a weiterführen. Zur Sicherung dieser Planung bleibt auch die Veränderungssperre bestehen.”

Text und Foto vom 29.8.2019: Dietmar Meier

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