Freitag, 26. April 2024

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Weserschwimmer wieder am Start?

Petershagen. Er hat im vergangenen Jahr in Petershagen für hohe Wellen und zahlreiche Schlagzeilen gesorgt: Der unter dem Namen „Big Jump“ europaweit begangene Flussbadetag kam an der Weser nicht ohne Proteste an (wir berichteten). Mit der Aktion verbindet sich das Anliegen der Organisatoren, im Rahmen einer gemeinsamen Aktion auf die Notwendigkeit eines nachhaltigen Gewässerschutzes aufmerksam zu machen und bereits erzielte Erfolge zu würdigen.

Die Weserschwimmerbewegung um den Bremerhavener Harm Ahlers hatte dazu 2016 im Weserabschnitt zwischen der ehemaligen Fährstelle Petershagen und der Fährstelle Windheim ein breitensportliches Langstreckenschwimmen geplant, auch um hier ein Zeichen gegen die Versalzung der Weser zu setzen. Und war damit auf heftigen Widerstand gestoßen, insbesondere des NABU-Vorsitzenden Lothar Meckling, der in diesem Zusammenhang von einem „Volksfest im Vogelschutzgebiet“ sprach.

Die Untere Landschaftsbehörde (ULB) des Kreises Minden-Lübbecke untersagte die geplante Veranstaltung. Als Begründung für das Verbot wurden zwei Paragraphen der Schutzgebietsverordnung des Naturschutzgebietes „Weseraue“ genannt, die zum einen ein Badeverbot, zum anderen ein Verbot der Durchführung von Sportveranstaltungen im Naturschutzgebiet betreffen.

Trotz starker Zweifel, dass mit dem vorgesehenen Weserschwimmen überhaupt die üblichen Kriterien einer Sportveranstaltung erfüllt gewesen wären, sagte Harm Ahlers die Veranstaltung gemäß der Ordnungsverfügung der ULB kurz vor dem geplanten Beginn ab — und machte sich dann auf den Weg zur Parallelveranstaltung in Hannoversch Münden.

 

Seit Jahren mit besonderem Engagement für das Weserschwimmen dabei:
Klaus Thater (links) und Rudi Blome (Mitte).

Anders einige Besucher, die ausgerüstet mit Schwimmzeug an der Fährstelle erschienen waren, sich in die Weser begaben und die Strecke bis nach Windheim unter Begleitung einiger Paddelboote schwimmend absolvierten. Und dabei demonstrierten, dass im Vorfeld geäußerte Befürchtungen sowohl hinsichtlich eines Volksfestes als auch möglicher Beschädigungen, Zerstörungen oder nachhaltiger Veränderungen im Naturschutzgebiet fern jeder Realität waren.

Da alle Schwimmer eigenverantwortlich jenseits einer Veranstaltung gehandelt hatten, bewegten sie sich damit ganz offensichtlich auch rechtlich gesehen auf der sicheren Seite. Aus dem Wasser- und Schifffahrtsamt Verden, das für den Weserabschnitt nördlich des Stauwehres zuständig ist, kam auf aktuelle Nachfrage zur Rechtslage nochmal eine klare Aussage: „Das Schwimmen in Bundeswasserstraßen ist generell zulässig, ausgenommen davon sind allerdings Gefahrenstellen wie etwa der Bereich am Stauwehr.“

In diesem Jahr wird der „Big Jump“ am 9. Juli gefeiert. Nach den Ereignissen des Vorjahres liegt nun Spannung in der Luft und man darf gespannt sein, ob die Weserschwimmer auch in diesem Jahr in Petershagen wieder ein Zeichen setzen werden. 

Text: Dr. Dietmar Meier, Fotos: Krischi Meier

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